Schuldner nicht mehr zu ermitteln
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Also ich weiß ja das ihr alle mehr Ahnung habt als ich, aber RAM gibt mir einen Text vor als Verhaftungsauftrag, welchen ich jetzt auch meiner Meinung nach schön angepasst habe. Mit dem Text ist ja der GV auch schon mal los gegangen, nur das der S. nicht mehr dort wohnte
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ah da lag der Fehler. Auftrag war vom 14.03.16. Danke euch.
- Anahid
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Dass RAM z.T. veraltete Sachen drin hat, ändert ja nix an der Tatsache, dass die Dir von den zuständigen Stellen um die Ohren gehauen werden. Auch der Antrag für die Vollstreckung zur Unzeit ist veraltet. Dafür gibt es auch ein Formular, welches zu nutzen ist. Ich hoffe, RAM pflegt das dann auch irgendwann mal ein.
Zuletzt geändert von Anahid am 23.06.2016, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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so danke für die Hilfe hier
Trotzdem mal den GV angerufen, ehe der Chef meckert Ihr habt alle recht, Antrag lt. Formular. Es muss dann nur das Modul I (Verhaftung) hinzugefügt werden.
Trotzdem mal den GV angerufen, ehe der Chef meckert Ihr habt alle recht, Antrag lt. Formular. Es muss dann nur das Modul I (Verhaftung) hinzugefügt werden.
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So jetzt war mein GV schön dort unter der angegebenen Anschrift. Nur leider wohnt der Schuldner dort nicht mehr.
Lt. GV gibt es die Anschrift in mehreren Gemeinden bei uns im Umkreis.
Auf dem Einwohnermeldeamt angerufen und von dort erfahren, dass der Dame ein Versehen unterlaufen ist und sie mir die falsche Ortschaft mitgeteilt hat.
Wer zahlt denn jetzt bitte meine GV-Kosten?
Lt. GV gibt es die Anschrift in mehreren Gemeinden bei uns im Umkreis.
Auf dem Einwohnermeldeamt angerufen und von dort erfahren, dass der Dame ein Versehen unterlaufen ist und sie mir die falsche Ortschaft mitgeteilt hat.
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Juhu, mein erster Post und gleich ne doofe Frage.Tigerle hat geschrieben:Ich hatte vor kurzem einen Antrag an die Polizei gerichtet, dass ich den Aufenthalt des Schuldners benötige (dem Gericht war die negative EMA-Auskunft und Auskunft der Postauskunft zu wenig für die Voraussetzung der öffentlichen Zustellung) und schwub, habe ich über die Polizei die neue Anschrift erhalten.
Bei mir ist es genauso: Ich habe über zwei Jahre lang mehrere Möglichkeiten (EMA-Auskunft und Auskunft der Post etc.) probiert, aber die Schuldnerin ist nicht auffindbar. Ich brauche die Adresse unbedingt für den Antrag auf Erlass eines MB, weil die Forderung Ende des Jahres verjährt..
Können wir einfach die Polizei anschreiben, wenn das LABO oder die Bezirksämter nicht weiterhelfen? Wenn ja, was hast du alles in deinem Antrag angegeben bzw. hast du ein Muster?
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Wenn jemand nicht gefunden werden will, wird er es auch nicht.etothevtothee hat geschrieben:Juhu, mein erster Post und gleich ne doofe Frage.Tigerle hat geschrieben:Ich hatte vor kurzem einen Antrag an die Polizei gerichtet, dass ich den Aufenthalt des Schuldners benötige (dem Gericht war die negative EMA-Auskunft und Auskunft der Postauskunft zu wenig für die Voraussetzung der öffentlichen Zustellung) und schwub, habe ich über die Polizei die neue Anschrift erhalten.
Bei mir ist es genauso: Ich habe über zwei Jahre lang mehrere Möglichkeiten (EMA-Auskunft und Auskunft der Post etc.) probiert, aber die Schuldnerin ist nicht auffindbar. Ich brauche die Adresse unbedingt für den Antrag auf Erlass eines MB, weil die Forderung Ende des Jahres verjährt..
Können wir einfach die Polizei anschreiben, wenn das LABO oder die Bezirksämter nicht weiterhelfen? Wenn ja, was hast du alles in deinem Antrag angegeben bzw. hast du ein Muster?
Weshalb habt Ihr nicht schon längst Klage eingereicht?