Schuldner nicht mehr zu ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
sandrasahra
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#21

23.06.2016, 14:57

Also ich weiß ja das ihr alle mehr Ahnung habt als ich, ;-) aber RAM gibt mir einen Text vor als Verhaftungsauftrag, welchen ich jetzt auch meiner Meinung nach schön angepasst habe. Mit dem Text ist ja der GV auch schon mal los gegangen, nur das der S. nicht mehr dort wohnte
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niva
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#22

23.06.2016, 15:01

seit dem 1.4. besteht Formularpflicht.
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sandrasahra
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#23

23.06.2016, 15:04

ah da lag der Fehler. Auftrag war vom 14.03.16. Danke euch.
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Anahid
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#24

23.06.2016, 15:42

Dass RAM z.T. veraltete Sachen drin hat, ändert ja nix an der Tatsache, dass die Dir von den zuständigen Stellen um die Ohren gehauen werden. ;) Auch der Antrag für die Vollstreckung zur Unzeit ist veraltet. Dafür gibt es auch ein Formular, welches zu nutzen ist. Ich hoffe, RAM pflegt das dann auch irgendwann mal ein.
Zuletzt geändert von Anahid am 23.06.2016, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
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Cindi
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#25

23.06.2016, 15:42

Betrifft: 500,00 EUR Mindestforderung
Laut Hinweisen auf Anlage 2 zum Vollstreckungsauftrag (ist S. 9) zu Modul L
sandrasahra
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#26

23.06.2016, 16:49

so danke für die Hilfe hier :-)

Trotzdem mal den GV angerufen, ehe der Chef meckert :-) Ihr habt alle recht, Antrag lt. Formular. Es muss dann nur das Modul I (Verhaftung) hinzugefügt werden. :-)
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#27

06.07.2016, 10:53

So jetzt war mein GV schön dort unter der angegebenen Anschrift. Nur leider wohnt der Schuldner dort nicht mehr. :motz

Lt. GV gibt es die Anschrift in mehreren Gemeinden bei uns im Umkreis.

Auf dem Einwohnermeldeamt angerufen und von dort erfahren, dass der Dame ein Versehen unterlaufen ist und sie mir die falsche Ortschaft mitgeteilt hat. :patsch

Wer zahlt denn jetzt bitte meine GV-Kosten? :ohmann
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AliceImWunderland
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#28

06.07.2016, 10:57

Shit happens, aber volle Kanne... :uebel
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
etothevtothee
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#29

06.07.2016, 22:51

Tigerle hat geschrieben:Ich hatte vor kurzem einen Antrag an die Polizei gerichtet, dass ich den Aufenthalt des Schuldners benötige (dem Gericht war die negative EMA-Auskunft und Auskunft der Postauskunft zu wenig für die Voraussetzung der öffentlichen Zustellung) und schwub, habe ich über die Polizei die neue Anschrift erhalten.
Juhu, mein erster Post und gleich ne doofe Frage. :)

Bei mir ist es genauso: Ich habe über zwei Jahre lang mehrere Möglichkeiten (EMA-Auskunft und Auskunft der Post etc.) probiert, aber die Schuldnerin ist nicht auffindbar. Ich brauche die Adresse unbedingt für den Antrag auf Erlass eines MB, weil die Forderung Ende des Jahres verjährt..

Können wir einfach die Polizei anschreiben, wenn das LABO oder die Bezirksämter nicht weiterhelfen? Wenn ja, was hast du alles in deinem Antrag angegeben bzw. hast du ein Muster?
samsara
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#30

07.07.2016, 08:49

etothevtothee hat geschrieben:
Tigerle hat geschrieben:Ich hatte vor kurzem einen Antrag an die Polizei gerichtet, dass ich den Aufenthalt des Schuldners benötige (dem Gericht war die negative EMA-Auskunft und Auskunft der Postauskunft zu wenig für die Voraussetzung der öffentlichen Zustellung) und schwub, habe ich über die Polizei die neue Anschrift erhalten.
Juhu, mein erster Post und gleich ne doofe Frage. :)

Bei mir ist es genauso: Ich habe über zwei Jahre lang mehrere Möglichkeiten (EMA-Auskunft und Auskunft der Post etc.) probiert, aber die Schuldnerin ist nicht auffindbar. Ich brauche die Adresse unbedingt für den Antrag auf Erlass eines MB, weil die Forderung Ende des Jahres verjährt..

Können wir einfach die Polizei anschreiben, wenn das LABO oder die Bezirksämter nicht weiterhelfen? Wenn ja, was hast du alles in deinem Antrag angegeben bzw. hast du ein Muster?
Wenn jemand nicht gefunden werden will, wird er es auch nicht.

Weshalb habt Ihr nicht schon längst Klage eingereicht?
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