Pfändung GmbH-Stammkapital

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#1

13.06.2016, 14:26

Hallo, ihr lieben Wissenden,
ich konnte meinen Fall hier nicht finden, deshalb wende ich mich an jetzt euch:

Meine Titelschuldnerin ist eine GmbH (Fahrschule), die heute S "gehört", aber damals von X, Y und Z gegründet wurde und die Stammeinlagen wurden gezahlt. Später hat Y seine Geschäftsanteile an X und Z verkauft. Noch später hat X seine Geschäftsanteile an Z verkauft und wie es so ist, Z hat (alle) Geschäftsanteile für sage und schreibe 1 € an S verkauft. S hat also nie eine Einlage getätigt. Die VAK der GmbH hab ich - laut derer müsste sich die GmbH eigentlich in Liquidation befinden (keine Konten mehr, keine Einnahmen/Ausgaben mehr, keine Aktivitäten mehr, Inventar - sofern überhaupt vorhanden, verkauft gegen Übernahme der Leasingverträge für 3 Autos, CreFo rät auch von Geschäften ab, letzte Bilanz veröffentlicht in 2012). In der Richtung ist aber noch nichts beantragt.
Gläubiger ist Vermieter der ehemals von der GmbH angemieteten Räume. Es geht um gut 6.000 €.
Ich soll jetzt das Stammkapital pfänden.
Meine Fragen:
1. Macht es hier Sinn, überhaupt noch irgendetwas zu unternehmen? (Ist ja auch eine Kostenfrage.)
2. Wenn ja, wie genau pfände ich das Stammkapital?

Ich danke im Voraus für Eure Hilfe.
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Pitt
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#2

13.06.2016, 15:09

Das ist ziemlich knifflig, weil hier alles nach "Firmenbestattung" riecht. Man müsste noch mal den chronologischen Ablauf der Verkäufe checken. Ich würde mir zunächst die letzte veröffentlichte Bilanz und den letzten GmbH-Anteilskaufvertrag ansehen. Wenn seit mehreren Jahren keine Bilanz mehr veröffentlicht worden ist, ist das i. d. R. ein schlechtes Zeichen, zumal das Bundesamt für Justiz solche Verstöße gegen die Veröffentlichungspflicht mit einem Bußgeld ahndet. Das Stammkapital wurde nach Deinen Angaben ja seinerzeit einbezahlt (in voller Höhe?). Vermutlich ist es aufgezehrt und der letzte Käufer der GmbH-Anteile hat auch sämtliche Aktiva und Passiva der GmbH übernommen und daher nur 1,00 € bezahlt. Das ist nicht einmal ungewöhnlich. Hast Du mal gecheckt, ob der jetzige Geschäftsführer/Alleingesellschafter noch bei anderen Firmen im HR auftaucht? Ich hatte hier mehrfach Fälle, wo ein und dieselbe Person bei 20 Firmen mit unterschiedlichsten Unternehmensgegenständen im gesamten Bundesgebiet als Geschäftsführer/Gesellschafter auftaucht. Das wäre dann ein weiteres Zeichen für eine Firmenbestattung.
Hier käme m. E. evtl. noch eine Auskunftsversicherung nach § 836 ZPO in Betracht, wonach der jetztige Geschäftsführer die letzten betriebswirtschaftlichen Auswertungen und die Kundenlisten vorlegen soll. Bei solchen Fällen sollte man auch im Auge behalten, dass das Finanzamt häufig noch einer der Hauptgläubiger ist. Könnte sein, dass da noch ein Amtslöschungsverfahren nach § 394 FamFG ansteht.
Hier noch ein Link zur Pfändung des Stammkapitals, zwar noch aus der Vor-Formularzeit, aber den Antrag müsstest Du sowieso unter "G" auf Seite 4/5 frei formulieren.
http://www.iww.de/ve/archiv/forderungsp ... age-f32376
Ich würde in jedem Fall den Mandanten vorab über das Risiko informieren, dass das Ganze auch eine Nullnummer werden kann.
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#3

13.06.2016, 15:29

danke, Pitt. Leider bestätigst du meinen Verdacht.
Ja, das Stammkapital war zumindest mal vollständig. Der GF / alleinige Gesellschafter hat bereits eine neue (Fahrschul)-GmbH gegründet, diese hat auch die Leasingverträge der Autos übernommen. Dort ist er alleiniger Gesellschafter /GF. :schock
des ist sowas von ätzend - wenn ich das mal sagen darf.
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#4

13.06.2016, 16:30

Ja, darfst Du. Ich habe hier zu 90% Forderungsbeitreibungen von Firmen gegen Firmen und immer wieder Firmenbestattungen, Briefkastenfirmen und Geschäftsführer mit Wohnsitz im Ausland oder schlicht verschollen auf der Flucht vor den Gläubigern. Immer wieder gerne genommen auch Vaddi, Muddi oder Frau als Inhaberin/Gesellschafterin der neuen Firma, wenn die erste pleite ist oder man versucht es dann als Plan B mal mit einer UG haftungsbeschränkt. Das Schlimme ist, dass eigentlich immer die gleichen Methoden angewandt werden. Kein Funken kriminelle Kreativität, sondern Beschissaktionen vom Reißbrett. Ich habe hier inzwischen eine Checkliste, die ich bei Auffälligkeiten in der Akte abarbeite und wenn es zu einer Auffälligkeit in der Akte kommt ist eigentlich immer eines der genannten Beispiele mit drin.
Manchmal könnte man einfach nur :byefly
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#5

13.06.2016, 17:02

Pitt hat geschrieben:Manchmal könnte man einfach nur :byefly
das stimmt - und nun muss ich das dem Mdt beibringen - ein herzensguter Mensch - leider bisserl zu gutgläubig :augenreib

Danke, Pitt.
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#6

12.02.2018, 14:21

Hallo zusammen,

ich muss das Thema hier mal aufgreifen.

Ich habe eine Schuldnerin, die in ihrem Vermögensverzeichnis bei Punkt Beteiligungen an Gesellschaften/Partnerschaften angibt, dass sie bei ihrer eigenen GmbH die Einlage i.H.v. EUR 25.000,00 geleistet hat. Ist diese Einlage pfändbar? Ich meine sie ist ja die Geschäftsführerin selber. Wer ist denn da der Drittschuldner? Ich bezweifle, dass sie bei Pfändung eine vernünftige Erklärung liefert. Hatte das schon einmal jemand?

Danke
Liebe Grüße

Sylvia

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#7

12.02.2018, 16:07

Einen Auszahlungsanspruch auf Auskehrung der Stammeinlage gegen die GmbH hat sie (derzeit) wohl nicht (erst nach erfolgter Liquidation). Aber die Geschäftsanteile sind natürlich pfändbar ;) Drittschuldner ist bei der Pfändung natürlich die GmbH ...

Ganz hilfreich in diesem Zusammenhang: http://www.iww.de/ve/archiv/forderungsp ... ils-f41968 nicht zuletzt auch der Teil "Vergütungsansprüche des Schuldners als Geschäftsführer mitpfänden" :)
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#8

12.02.2018, 16:45

:thx
Liebe Grüße

Sylvia

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