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Änderung pfändbarer Betrag

Verfasst: 13.06.2016, 13:58
von Frau_Amsel
Hallo liebe Wissenden!

Ich habe da mal wieder ein Problem und komme gerade echt nicht weiter:

Wir haben einen Versäumnisbeschluss wegen Kindesunterhalt erwirkt und daraus vollstreckt. Es wurde der Lohn des Schuldner gepfändet. Daraufhin hat der Unterhaltsschuldner Vollstreckungsabwehrklage erhoben und die Unterhaltsbeträge wurden herabgesetzt bzw. bestimmte Forderungen ( Rückstände ) ganz gestrichen, die Pfändung an sich wurde jedoch nicht aufgehoben. Wir wurden nun vom Gericht aufgefordert, unsere Pfändung zu korrigieren.

Nun meine Frage: Reicht es, wenn ich dem Drittschuldner, in diesem Fall dem Arbeitgeber, ein geändertes Forderungskonto übersende oder muss ich eine Änderung des PfüB beim Gericht hier beantragen oder gar einen neuen PfüB? :kopfkratz

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

Re: Änderung pfändbarer Betrag

Verfasst: 13.06.2016, 15:13
von Tatjana H.
Hallo,

Ich würde sagen, du musst den PFÜB ändern. Also eienn korrigierten PFÜB hinschicken unter dem jetzigen Az.

Obwohl ich etwas stutzig bin, weil ich hatte das gleiche auch vor kurzem und da hat der AG einfach den erhöhten Freibetrag berücksichtigt und dann wars gut. Ich musste da nichts ändern.... :kopfkratz

Re: Änderung pfändbarer Betrag

Verfasst: 13.06.2016, 15:18
von Pepples
Also eienn korrigierten PFÜB hinschicken unter dem jetzigen Az.
Erstmal kann man nicht einfach einen Pfüb ändern und warum sollte ein neuer erlassen werden, wenn die alte Pfändung doch steht. :ka Da verliert man ja seinen Rang.
Der DS wird unter Übersendung des Urteils/Beschluss über die Änderungen informiert. Ich würde noch ein korrigiertes Foko mitschicken.

Re: Änderung pfändbarer Betrag

Verfasst: 13.06.2016, 15:26
von Frau_Amsel
Danke Tatjana und Peppels.

@ Peppels: Das war auch mein erster Gedanke, zumal der Unterhalt ja reduziert und nicht erhöht wurde ( hat zwar damit nichts zu tun, aber da dürfte es ja erst recht kein "Gemecker" geben ).

Dann werde ich das jetzt mal so machen und dann einfach mal abwarten :thx

Re: Änderung pfändbarer Betrag

Verfasst: 13.06.2016, 16:02
von Tatjana H.
@ Pepples

Wahrscheinlich hat das deshlab so einfach hingehauen