Änderung pfändbarer Betrag
Verfasst: 13.06.2016, 13:58
Hallo liebe Wissenden!
Ich habe da mal wieder ein Problem und komme gerade echt nicht weiter:
Wir haben einen Versäumnisbeschluss wegen Kindesunterhalt erwirkt und daraus vollstreckt. Es wurde der Lohn des Schuldner gepfändet. Daraufhin hat der Unterhaltsschuldner Vollstreckungsabwehrklage erhoben und die Unterhaltsbeträge wurden herabgesetzt bzw. bestimmte Forderungen ( Rückstände ) ganz gestrichen, die Pfändung an sich wurde jedoch nicht aufgehoben. Wir wurden nun vom Gericht aufgefordert, unsere Pfändung zu korrigieren.
Nun meine Frage: Reicht es, wenn ich dem Drittschuldner, in diesem Fall dem Arbeitgeber, ein geändertes Forderungskonto übersende oder muss ich eine Änderung des PfüB beim Gericht hier beantragen oder gar einen neuen PfüB?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Ich habe da mal wieder ein Problem und komme gerade echt nicht weiter:
Wir haben einen Versäumnisbeschluss wegen Kindesunterhalt erwirkt und daraus vollstreckt. Es wurde der Lohn des Schuldner gepfändet. Daraufhin hat der Unterhaltsschuldner Vollstreckungsabwehrklage erhoben und die Unterhaltsbeträge wurden herabgesetzt bzw. bestimmte Forderungen ( Rückstände ) ganz gestrichen, die Pfändung an sich wurde jedoch nicht aufgehoben. Wir wurden nun vom Gericht aufgefordert, unsere Pfändung zu korrigieren.
Nun meine Frage: Reicht es, wenn ich dem Drittschuldner, in diesem Fall dem Arbeitgeber, ein geändertes Forderungskonto übersende oder muss ich eine Änderung des PfüB beim Gericht hier beantragen oder gar einen neuen PfüB?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!