Herausgabe Vergleich
Verfasst: 10.06.2016, 14:21
Hallo ihr Lieben,
Freitagnachmittag und eine Frage beschäftigt mich, die mich wohl das Wochenende nicht loslässt. Aber ich hoffe ja auf eine Antwort, die dafür sorgt, dass mir nicht der Schlaf geraubt wird.
Folgendes: Wir haben vor Gericht einen Vergleich mit der Gegenseite geschlossen. Unser Mandant wurde verpflichtet einen Gegenstand herauszugeben und eine Zahlung zu leisten. Beides ist nun geschehen und wir bekommen ein Schreiben der Gegenseite, das keine Rechte mehr hergeleitet werden.
Ich weiß ja, dass für eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vergleichs die Gegenseite uns die Gegenseite das ganze im Parteibetrieb zustellen müsste. Das ist bisher nicht geschehen. Mein Chef fragte mich nun, ob wir trotzdem bei der Gegenseite eine entwertete Fassung des Vergleichs anfordern, um halt 100 % sicher sein zu können, dass die Gegenseite nichts mehr unternehmen kann.
Ich hoffe das ganze ist nicht zu wirr und ihr habt ein paar Antworten.
lg
Freitagnachmittag und eine Frage beschäftigt mich, die mich wohl das Wochenende nicht loslässt. Aber ich hoffe ja auf eine Antwort, die dafür sorgt, dass mir nicht der Schlaf geraubt wird.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Folgendes: Wir haben vor Gericht einen Vergleich mit der Gegenseite geschlossen. Unser Mandant wurde verpflichtet einen Gegenstand herauszugeben und eine Zahlung zu leisten. Beides ist nun geschehen und wir bekommen ein Schreiben der Gegenseite, das keine Rechte mehr hergeleitet werden.
Ich weiß ja, dass für eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vergleichs die Gegenseite uns die Gegenseite das ganze im Parteibetrieb zustellen müsste. Das ist bisher nicht geschehen. Mein Chef fragte mich nun, ob wir trotzdem bei der Gegenseite eine entwertete Fassung des Vergleichs anfordern, um halt 100 % sicher sein zu können, dass die Gegenseite nichts mehr unternehmen kann.
Ich hoffe das ganze ist nicht zu wirr und ihr habt ein paar Antworten.
lg