Pfändung Vorsteuer bei Selbständigen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
ufrosine
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 09.03.2016, 15:11
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

10.06.2016, 08:45

Hallo,

ist es möglich, Vorsteuer-Erstattungsansprüche bei Selbständigen
während des laufenden Jahres zu pfänden? Falls ja, hat jemand
eine Formulierung zur Hand?

Pfände zwar öfters die Einkommensteuer-Erstattungsansprüche
zum 01.01. wegen des abgelaufenen Jahres und der Vorjahre;
nun möchte ein Mandant, dass wir die Umsatzsteuer pfänden.
Schuldner ist Selbständig; alle bisherigen Pfändungsversuche
sind negativ verlaufen...Wir haben die Vermutung, dass der Schuldner
möglicherweise nur wenig Einkünfte angibt, so dass sich schon ein
Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch ergeben könnte.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

10.06.2016, 08:53

Ja, kann man pfänden. Das hier dürfte Dir weiterhelfen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten