Hauptforderung bezahlt, Kosten nicht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hilfloserengel
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#1

09.06.2016, 08:53

Hallo,
ich hab mal eine Frage, wir haben einen Schuldner der hat auf eine Vollstreckungsandrohung hin die Hauptforderung und die Zinsen (extra so benannt bei der Überweisung) bezahlt.

Was ist jetzt mit unseren Kosten? Ich bin der Meinung dass diiese als Kosten der ZV entstanden sind.

Der Schuldner hat jetzt vollstreckungsabwehrklage und auf Herausgabe des Titels geklagt :motz

Wie seht ihr das?

Danke schonmal
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Anahid
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#2

09.06.2016, 09:10

Ja, die Kosten sind entstanden und zu zahlen. Allerdings kannst Du darüber einen eigenen KFB erwirken. Bei der Beantragung musst Du die vollstreckbare Ausfertigung des betroffenen Vollstreckungstitels, aus dem heraus die Vollstreckungsandrohung erfolgt ist, beifügen, sodass Ihr eigentlich den Titel zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht herausgeben könnt. Aber es muss halt mal die Kostenfestsetzung beantragt werden.
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Sonnenkind
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#3

09.06.2016, 09:19

Wenn die Voraussetzungen vorlagen, dann wie Anahid.
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Pitt
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#4

09.06.2016, 09:25

Schließe mich Sonnenkind an.
Es kann aber auch Ausnahmefälle geben, hier mal ein Beispiel: http://www.damm-legal.de/lg-saarbruecke ... reckt-wird
hilfloserengel
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#5

09.06.2016, 09:27

Muss ich den umbedingt beantragen? Kann ich das auch jetzt noch machen, wenn er Abwehrklage eingelegt hat? Oder entscheidet dann das Gericht wahrscheinlich (niemand ich hellseher) zu unseren Gunsten? Also nicht auf Herausgabe?
hilfloserengel
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#6

09.06.2016, 09:33

Danke euch allen. Ich bin gespannt, wie es ausgeht und werde berichten.
JfachAnge
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#7

09.06.2016, 10:28

Hilfloserengel: Mich würde nur interessieren, was für ein Titel es ist? VB oder Urteil aus einem gerichtsanhängigen Verfahren?

Liebe Grüße
Sandra
Liebe Grüße
Sandra :wink1
hilfloserengel
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#8

09.06.2016, 11:37

Es ist ein KfB.

Wir haben Pfüb beantragt, nach den Zahlungen. Dieser wurde erlassen und dem Schuldner zugestellt, welcher jetzt vollstreckungsabwehrklage erhoben hat.
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Anahid
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#9

09.06.2016, 11:42

Und so ändert sich ein Sachverhalt mal wieder bzw. ergänzt sich Tröpfchen für Tröpfchen. :pfeif

Also: Wie war es denn jetzt genau, und zwar komplett Schritt für Schritt von dem Moment an, wo die vollstreckbare Ausfertigung des KFB vorlag?
Zuletzt geändert von Anahid am 09.06.2016, 14:16, insgesamt 1-mal geändert.
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#10

09.06.2016, 12:13

:pfeif und als Tipp an die Threadstarterin: Wirf mal einen Blick in § 798 ZPO.
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