ich habe ein kleines Problem mit einer Drittschuldnerauskunft….
Zum Sachverhalt: Wir haben für unsere Mandantschaft die Forderung geltend gemacht. Nunmehr betreiben wir die Zwangsvollstreckung. Durch Drittauskünfte konnten wir den Arbeitgeber erfahren. Dieser teilte uns mit, dass die Forderung anerkannt wurde und das Nettoeinkommen bei rd. 1.600,00 EUR liegt. Es gäbe keine anderen Personen die Ansprüche geltend machen wollen und auch keine Vorpfändungen.
Gestern erreichte uns eine korrigierte Drittschuldnerauskunft… In der wird erneut die Forderung anerkannt. Allerdings gibt es auf einmal ein Arbeitgeberdarlehen und eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamtes vom 09.05.2016.
Nach genauer Durchsicht, auch der Lohnabrechnung, ist uns dann aufgefallen, dass der Drittschuldner ebenfalls der Schuldner ist.
1. Darf der Drittschuldner eine Drittschuldnerauskunft abgeben, wenn er ebenfalls der Schuldner ist? Hier ist ein zweiter Geschäftsführer vorhanden. Muss er die Auskunft geben?
2. Wenn das Darlehen erst nach unserem Pfüb erteilt wurde, haben wir dann das Recht zu erst zu pfänden? Darf ich die Kontoauszüge verlangen, um zu prüfen ob der genannte Vorgang wirklich existiert?
3. Durch unseren Pfüb vom 04.04.16, Zustellung so um den 28.04… haben wir doch einen höheren Rang als das Finanzamt. Muss der Schuldner an uns beide auszahlen? Oder wie verhält sich das?
Ich weiß, sind einige Fragen, aber wäre schön, wenn jemand von seinen Erfahrungen berichten könnte
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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