Vollstreckungsgericht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
mellimaus
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#1

02.08.2007, 12:48

:oops: räusper, hab mal ne wahrscheinlich echt doofe Frage.

das Vollstreckungsgericht is das Gericht am Wohnsitz des Schuldners oder das Gericht, was den VB erlassen hat?

Danke
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tabea009
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#2

02.08.2007, 12:49

das Gericht am Wohnort des Schuldners
Barbara
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butterflybabe
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#3

02.08.2007, 12:52

:zustimm Am Wohnort des Schuldners
StineP

#4

02.08.2007, 12:52

Jepp - immer (auch für Pfüb)
Bambi

#5

02.08.2007, 12:52

Jup.. Sitz des Schulnders is maßgeblich.
mellimaus
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#6

02.08.2007, 12:58

mmh, wir haben nämlich nen vb gegen die Schuldnerin, die hat Wiedereinsetzung beantragt und wurde natürlich vorm Gericht am Wohnsitz derSchuldnerin verhandelt. Hab alle Kosten mit geltend gemacht, auch die vom Pfüb usw. vorher. Jetzt sagt mir das Gericht, dass die Kosten der ZV (PfüB u.a.) gem. § 788 ZPO durch Vollstreckungsgericht festzusetzen sind. Von dort erfolgt lediglich die Festsetzung der zivilprozessualen Kosten.

Wenn das Vollstreckungsgericht am Wohnort des Schuldners is, warum wollen die die ZV Kosten nich gleich mit festsetzen lassen?
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schneeflocke
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#7

02.08.2007, 12:58

Dann frag ich gleich mal weiter -zur Vertiefung meines Halbwissens und zum Üben...... :?

Hab ich einen Drittschuldner, der ganz woanders sitzt als der Schuldner, geht der Pfüb dann auch zum Gericht des Schuldners raus? Und das vorläufige Zahlungsverbot an das Gericht, wo der Drittschuldner seinen Wohnsitz hat?

*Grummel* :oops:
StineP

#8

02.08.2007, 12:58

Ja - voll unlogisch, aber leider ist das so
mellimaus
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#9

02.08.2007, 12:59

@schneeflocke

Pfüb zum Gericht des Schuldners, VZV gleich am besten zum GVZ, der soll zustellen
StineP

#10

02.08.2007, 13:00

Dabei hat man uns in der Schule immer verklickern wollen, dass man den Sitz des Schuldners bei Vollstreckungen nimmt, damit der GV nicht so einen weiten Weg hat..... Macht bei ZV Sinn - aber bei Pfüb eben nicht. Der DS kann ja ganz woanders sitzen.

Ach ja, VZV kann man zustellen lassen, von wem man will (GV!!) Nur beim Pfüb selbst zum Vollstr.Gericht
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