dynamische oder statistische Unterhaltsforderung

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laurasameh
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#1

31.05.2016, 11:53

Hallo,

ich habe bezüglich einer Kindesunterhaltspfändung eine Frage. Es wurde folgendes tituliert:

1.) Der Beklagte verpflichtet sich, mit Wirkung ab 01.04.2009 jeweils zu Händen ... Kindesunterhalt nach Einkommensgruppe 5 der Düsseldorfer Tabelle der jeweiligen Altersstufe und zwar zur Zeit

a) für /// in Höhe von 256,00 € sowie b) für /// 253,00 €

zu zahlen.

2.) Der Beklagte verpflichtet sich, zu Händen der gesetzlichen Vertreterin mit Wirkung ab 01.04.2009 die hälftigen Betreuungskosten für /// und /// in Höhe von jeweils 100,00 € monatlich im Voraus zu zahlen.

Fragen:

Handelt sich bei dem Unterhalt um eine statitische oder eine dynamische Unterhaltszahlung? (Ich würde es eigentlich als dynamische Unterhaltsforderung sehen, da es sich hier um keinen festen Betrag handelt. Er ändert sich ja mit der Altersstufe.)

Wohin schreibe ich im Pfändungsformular die 100,00 € Betreuungskosten? (Ich würde diese als statistische Unterhaltsforderung angeben.)

Kann ich beide Kinder als Gläubiger in einen Pfüb packen und die Beträge dann einfach zusammengerechnet angeben?

Danke für eure Hilfe im Voraus.
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