GV vereinbart Ratenzahlung trotz anderem ZV-Auftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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vinya
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#1

31.05.2016, 09:58

Hallo,

ich hab heute auch mal wieder eine Frage... Wir vertreten den Gläubiger, haben einen Antrag auf Zwangsvollstreckung aus VB an den GV geschickt. Ich kreuze im Antrag immer das Kästchen F (Mit einer Zahlungsvereinbarung bin ich nicht einverstanden) an, weil mein Chef keine Ratenzahlung will. GV schickte uns eine Mitteilung über einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft Anfang April, seitdem nix mehr gehört.

Gestern habe ich mal nachgefragt, da sagte er mir, ja, er habe mit dem Schuldner Ratenzahlung vereinbart, die erste Rate müsste uns Ende des Monats zugehen. Ich mach das ja nu nicht hauptberuflich und war erstmal verwirrt, hab auch auf die Schnelle im Antrag das entsprechende Kästchen nicht gefunden, um es zu überprüfen (ist aber angekreuzt).

Ist das nu ein Versehen des GV? Mein Chef will grundsätzlich keine Ratenzahlung, kann ich da jetzt noch was machen?

Verursacht die Ratenzahlungsvereinbarung zusätzliche GV-Gebühren?

Und wie funktioniert das, sammelt der GV die Raten ein und vollstreckt, wenn sie ausbleiben, oder müssen wir bzw. unser Mandant das dann monatlich nachhalten, ob die Raten eingehen?
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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Anahid
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#2

31.05.2016, 10:14

Habt Ihr ausdrücklich einer Ratenzahlung nicht zugestimmt, dann darf der GV die auch nicht einfach von sich aus zubilligen, sondern muss den Gesamtbetrag vollstrecken. Hier noch ein Beitrag vom IWW dazu.

Ansonsten läuft es so, dass der GV die Raten einzieht, seine Kosten abzieht und Euch den Rest überweist. Bleiben die Raten aus, vollstreckt er weiter. Ich hab erst einen GV erlebt, der mir mitteilte, dass der Schuldner eine Rate gezahlt hat und sich wegen einer Ratenzahlung mit mir in Verbindung setzen werde (was natürlich nicht passiert ist) und mir meine Unterlagen zurückgeschickt hat.
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vinya
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#3

31.05.2016, 10:49

Danke. :) Steht ja so eigentlich auch in dem im ZV-Auftrag erwähnten § 802b ZPO. Da steht allerdings auch im Abs. 3, dass der GV den Gläubiger unverzüglich über die getroffene Vereinbarung unterrichten muss, dieser kann dann auch unverzüglich der Vereinbarung widersprechen.

Frage: "unverzüglich" ist es ja wohl jetzt nicht mehr, könnten wir trotzdem noch widersprechen? Oder sonst irgendwas tun?
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#4

31.05.2016, 11:02

Nachdem Ihr gestern per Telefon das erste Mal von einer getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung erfahren habt, würde ich heute widersprechen. Das dürfte durchaus noch unverzüglich sein.
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