Arbeitsrecht Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tiffi12
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#1

13.05.2016, 11:13

Hallo zusammen!

Ich habe hier wieder was nettes liegen. :roll:
Wir haben vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich erzielt. U.a. mussten die Abrechnungen unseres Mandanten geändert und ein Arbeitszeugnis erteilt werden. Leider hat die Gegenseite diese Teile des Vergleichs nicht erfüllt. Auf Aufforderungen reagiert die Gegenseite nicht. Wie kommt unser Mandant jetzt nun an seine Ansprüche aus dem Vergleich?

Ich glaube ich habe gerade ein großes Brett vor dem Kopf :patsch ....
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Adora Belle
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#2

13.05.2016, 11:15

Wie immer, wenn ein titulierter Anspruch nicht erfüllt wird - Vollstreckung.
Hühnerhaufen
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#3

13.05.2016, 11:17

Hallo,

mir fällt dazu nur die Vollstreckung nach § 880 ZPO ein. Schau mal hier:

http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... ung-f42137

Gruß
Hühnerhaufen
Tiffi12
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#4

13.05.2016, 12:38

:thx
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jojo
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#5

15.05.2016, 22:16

Zeugniss 888, bei den Papieren ist streitig 887 oder 888 und ob der Vergleich hinreichned bestimmt ist, ist auch noch zu prüfen.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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