Zustellung einstw.Verfügung Niederlande
Verfasst: 13.05.2016, 08:59
Hello meine Lieben,
mir liegt ein Beschluss im einstw. Verfügungsverfahren vor. Klägerin sitzt in BRD, Beklagte in den Niederlanden.
Das LG hat mir den Beschluss zugestellt mit einem Anschreiben, wonach wir die Zustellung an die Gegenseite spätestens einen Monat nach Erlass der einstw. Verfügung dem LG gegenüber nachweisen müssen (z.B. durch Kopie der Zustellungsurkunde des GV), damit das Gericht dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens in Rechnung stellen kann.
Frage: Wie gehe ich hier vor? Kann ich einen Gerichtsvollzieher vom örtlichen AG bitten, die Zustellung zu veranlassen? Das geschieht dann doch sicher per Postzustellungsurkunde oder? Ich würde dann dem GV die Ausfertigung übersenden, der macht sich doch eine Kopie hiervon und stelle diese dann der Gegenseite per Post zu. Die Ausfertigung kriege ich dann doch wieder mit dem angehefteten Zustellungsnachweis?
LG Hanna
mir liegt ein Beschluss im einstw. Verfügungsverfahren vor. Klägerin sitzt in BRD, Beklagte in den Niederlanden.
Das LG hat mir den Beschluss zugestellt mit einem Anschreiben, wonach wir die Zustellung an die Gegenseite spätestens einen Monat nach Erlass der einstw. Verfügung dem LG gegenüber nachweisen müssen (z.B. durch Kopie der Zustellungsurkunde des GV), damit das Gericht dem Antragsgegner die Kosten des Verfahrens in Rechnung stellen kann.
Frage: Wie gehe ich hier vor? Kann ich einen Gerichtsvollzieher vom örtlichen AG bitten, die Zustellung zu veranlassen? Das geschieht dann doch sicher per Postzustellungsurkunde oder? Ich würde dann dem GV die Ausfertigung übersenden, der macht sich doch eine Kopie hiervon und stelle diese dann der Gegenseite per Post zu. Die Ausfertigung kriege ich dann doch wieder mit dem angehefteten Zustellungsnachweis?
LG Hanna