Pfändung Mietkaution - Drittschuldner hat gewechselt

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c-g15
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#1

12.05.2016, 14:09

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgendem Problem helfen:

Ich habe die vom Schuldner bei seinen Vermietern hinterlegte Mietkaution gepfändet. Da der Schuldner im Vermögensverzeichnis nur den Namen der Vermieter angegeben hat und als Anschrift die zuständige Hausverwaltung habe ich als Drittschuldner die Vermieter c/o Hausverwaltung genommen. Nun teilt mir diese Hausverwaltung mit, dass sie die Forderung nicht anerkennt, weil sich die Mietkaution noch bei den Voreigentümern (Vermieter lt. Vermögensverzeichnis) befindet. Die Kaution wurde bisher nicht an den derzeitigen Eigentümer übergeben.

Jetzt wäre meine Idee, die Kaution bei dem jeztigen Eigentümer zu pfänden. Eine Ablehnung der Anerkennung der Forderung dürfte dann ja ausfallen, auch wenn sich die Kaution noch bei den ehemaligen Eigentümern/Vermieterin befindet, oder!?

:thx schon mal im Voraus für Eure Antworten.
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#2

12.05.2016, 14:37

Gute Idee. Der neue Eigentümer hat ja gegenüber dem alten Eigentümer einen Anspruch auf Auszahlung der für das Mietverhältnis hinterlegten Kaution. Aber solange er sie nicht in seinem Besitz hat, kann (und wird er wohl) er dir sagen, dass er die Forderung zwar anerkennt, aber derzeit aus den und den Gründen nicht leisten kann (was aber wiederum egal sein dürfte, weil man über die Zahlung an den Gläubiger erst nach Fälligkeit der Kaution nachdenken muss).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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