Vollstreckung bei Anerkenntnisurteil

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Laura1512
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#1

11.05.2016, 14:41

Hallo Ihr lieben,

und zwar geht es darum:

Die Klage wurde von unserer Seite für erledigt erklärt.
Gerichtlicher Termin wurde aufgehoben und es erging ein Anerkenntnisurteil, wonach der Beklagte die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und der VU aufrecht erhalten bleibt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Kann ich daraus vollstrecken, wenn ich die Vollstreckungsklausel anfordre? Ich stehe leider echt auf dem Schlauch. :yeah

Danke im Voraus. :knutsch
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Anahid
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#2

11.05.2016, 14:58

Wo soll denn der vollstreckungsfähige Inhalt sein? Es wird doch nur ein anderes Urteil (nämlich das VU) bestätigt. Vollstrecken kannst Du aus dem VU.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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