Vollstreckungsportal

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
BiancaB
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 16.01.2013, 10:08
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

10.05.2016, 15:44

Hallo zusammen,

ich habe mich eben auf dem Vollstreckungsportal registriert und bei einer Schuldnerin ach Schuldnerverzeichniseinträgen gesucht. es waren auch welche vorhanden. Ich habe 4,50 € mit der Kreditkarte meines Chefs bezahlt und hab Einblick gewährt bekommen. Die Schuldnerin hatte mehrere Schuldnerregistereinträge. Als ich auf den ersten Eintrag geklickt habe ist mein Compi abgeschmiert....muss ich jetzt nochmals 4,50 € bezahlen oder gibt es eine Möglichkeit wieder auf die Seite zu kommen?

Daaaanke
Benutzeravatar
Isis90
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 26.07.2012, 11:48
Beruf: RA-Fachangestellte
Wohnort: Wiegendorf
Kontaktdaten:

#2

10.05.2016, 16:25

Den Fall hatte ich hier noch nicht, aber ich schätze mal, die 4,50 € werden wohl nochmal gezahlt werden müssen.

Wobei ich sagen muss, dass ich kaum mit dem Vollstreckungsportal arbeite. Zumindest nicht mehr, seit alles 4,50 € kostet.
I tried to act normal...
3 WORST 5 MINUTES OF MY LIFE!
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17593
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

10.05.2016, 18:20

Ich arbeite öfter damit, hatte den Fall aber auch noch nicht. Ich denke, da wirst Du leider in den sauren Apfel beißen und nochmals auf Bürokosten zahlen müssen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 484
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#4

11.05.2016, 09:01

Nein, Du mußt nicht nochmal die € 4,50 bezahlen. Mir ist das auch schon mal passiert. Ich hatte seinerzeit beim Vollstreckungsportal angerufen, und mir wurde gesagt, ich solle eine Kopie des Zahlungsbeleges dort hinschicken, dann würde ich die Auskunft ein zweites Mal (natürlich kostenfrei) bekommen.
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#5

11.05.2016, 09:12

Mir ist das auch schon passiert, ich musste zwar auch die 4,50 EUR nochmals zahlen (dass ich dort anrufe, daran hab ich natürlich nicht gedacht :patsch ), habe dann aber ein Schreiben hingeschickt mit dem Nachweis, und habe dann einmal die Gebühren wieder erstattet erhalten.
BiancaB
Forenfachkraft
Beiträge: 120
Registriert: 16.01.2013, 10:08
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

12.05.2016, 10:42

Ja genau, ich hatte auch telefonisch nachgefragt. Die zweiten 4,50 € bekomme ich nach Vorlage des Beleges wieder erstattet....Puh:-)
Antworten