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Vollstreckung aus Teilzahlungsvergleich

Verfasst: 09.05.2016, 13:12
von anjamiki
Hallo zusammen,

kann ich aus einem Teilzahlungsvergleich, der mit dem Schuldner getroffen wurde, vollstrecken, ohne dass ich einen Vollstreckungstitel habe??

Gilt dieser Teilzahlungsvergleich auch als Vollstreckungstitel?


Viele sonnige Grüße

:thx

Re: Vollstreckung aus Teilzahlungsvergleich

Verfasst: 09.05.2016, 13:15
von AliceImWunderland
Die Voraussetzungen für einen vollstreckbaren Zahlungstitel: Titel, Klausel, Zustellung.
Wenn dein Teilzahlungsvergleich diese drei Voraussetzungen nicht erfüllt, dann kannst du daraus nicht vollstrecken. Es sei denn, es ist ein notariell beglaubigter Teilzahlungsvergleich und der Schuldner hat sich darin der sofortigen ZV unterworfen.

Re: Vollstreckung aus Teilzahlungsvergleich

Verfasst: 09.05.2016, 13:22
von anjamiki
Vielen Danke für die schnelle Antwort :-)

LG

Re: Vollstreckung aus Teilzahlungsvergleich

Verfasst: 09.05.2016, 13:24
von Anahid
Vollstrecken ohne Vollstreckungstitel.......Ihr kommt aber auch manchmal auf Ideen. 8)