Gerichtsvollzieher Einstellung Vollstreckung Kleinbetrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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OKK13401
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#1

09.05.2016, 06:55

Hallo,

ich hatte das jetzt zum zweiten Mal, dass ein Gerichtsvollzieher das Verfahren eingestellt hat, weil der Restbetrag aus seiner Sicht nicht hoch genug war, um einen nochmaligen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft festzusetzen.
Dieses Mal waren es 4,40 €.
Kann es denn wirklich sein, dass sich der Schuldner jetzt einen Rabatt gewähren darf und wir als Gläubiger nichts mehr dagegen tun dürfen?

Hat sich da etwa, seit der Vermögensauskunftsabnahme etwas in der Rechtsprechung verändert? Denn irgendwie ist mir in Erinnerung, dass man auch wegen Bagatellforderungen das Recht zur Vollstreckung hat.
Viele Grüße vom Alex
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Anahid
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#2

09.05.2016, 08:34

Nein es gibt keinen Mindestbetrag Alex. Der GV muss den Termin anberaumen. Ruf ihn mal an und wenn der sich weigert, bleibt wohl nichts als die Erinnerung gegen die Art und Weise der Vollstreckung.
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#3

09.05.2016, 09:26

Da brauch ich nicht anrufen, das hab ich schriftlich:
leider hat die Schuldnerin zu wenig überwiesen. Es handelt sich jedoch hierbei um einen Kleinbetrag, der in keinem Verhältnis mit einer neuerlichen Terminsladung steht.
Viele Grüße vom Alex
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#4

09.05.2016, 17:05

Schuldnerin evtl nochmals anschreiben und mit erneuter ZV drohen? Geld scheint sie ja zu haben, denn sie hat ja überwiesen
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OKK13401
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#5

10.05.2016, 10:23

Das kann wohl man vergessen. Die Schuldner reagieren auf gar keins unserer Schreiben.

Die Schuldnerin hat eh die Summe von 249 € aus unserem Vollstreckungsauftrag vom 16.12.2014 bis jetzt beim GV in Raten abgezahlt:
2 x Zahlungen im April 15, 2 x Juni 15 und dann kam erst wieder (nach Sachstandsanfrage im September) im Oktober 15 eine Zahlung von 2,20 € (!!) - daraufhin erfolgte bis März 16 gar keine Zahlung mehr... mit Sachstandsanfragen von Ende November und Ende Januar wurde dann eine weitere Ratenzahlung ausdrücklich ausgeschlossen. Daran hat sich die Gerichtsvollzieherin nicht gehalten und trotzdem weiterhin noch zwei Raten angenommen.

Und jetzt fehlen mir eben die benannten 4,40 € (und dann noch eine weitere Summe (ca. 160 €) aus einem anderen Vollstreckungsfall - aber in diesem hab ich bereits im Auftrag die Ratenzahlung ausdrücklich ausgeschlossen).
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#6

10.05.2016, 11:15

Kannst Du denn nicht die Vollstreckung bzgl. der weiteren Summe um die offene Forderung erhöhen? Dürfte doch kein Problem sein (wenn es nicht gerade ein PfÜB ist).
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#7

10.05.2016, 11:44

Dummerweise hat das zweite Vollstreckungsverfahren eine andere Gerichtsvollzieherin. Jedenfalls hab ich von einer anderen Gerichtsvollzieherin den Termin für die Vermögensauskunft mitgeteilt bekommen.

Und wenn es jetzt nicht gerade eine Gerichtsvollzieherin von einem Amtsgericht wäre, welches ich sooooo liebe *Ironie off*, dann würde ich tatsächlich für die 4,40 € Erinnerung einlegen und dann damit 100%ig vor das LG ziehen müssen (weil dieses Gericht immer merkwürdige Entscheidungen trifft und da vermute ich, dass die meine Erinnerung ablehnen würden). Doch mit dem AG lieg ich eh gerade noch mit einer anderen Sache im Clinch (wir dürfen Vollstreckungsanordnungen ohne Unterschrift und Dienstsiegel erteilen, wenn diese mit Hilfe automatischer Verfahren erzeugt werden (steht so im Gesetz) - und das AG (der Richter!) weigert sich nen Haftbefehl zu erlassen, weil unsere Vollstreckungsanordnung ohne Unterschrift und Siegel seiner Meinung nach nicht zulässig ist), da ist es wirtschaftlich nicht wirklich sinnvoll und mein Chef meinte, ich soll mir jetzt den Stress nicht machen und deshalb hab ich den noch offenen Restbetrag unserem Sachbearbeiter zur unbefristeten Niederschlagung vorgeschlagen.

...sind ja nur öffentliche Gelder... :pfeif :vogel :kopfkratz

Trotzdem :thx für die Hilfe
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#8

10.05.2016, 11:49

Och Du.....davon werden so viele verpulvert, da kommt es auf 4,40 € auch nicht mehr an. :pfeif
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#9

10.05.2016, 22:10

OKK13401 hat geschrieben:Dummerweise hat das zweite Vollstreckungsverfahren eine andere Gerichtsvollzieherin. Jedenfalls hab ich von einer anderen Gerichtsvollzieherin den Termin für die Vermögensauskunft mitgeteilt bekommen.

Und wenn es jetzt nicht gerade eine Gerichtsvollzieherin von einem Amtsgericht wäre, welches ich sooooo liebe *Ironie off*, dann würde ich tatsächlich für die 4,40 € Erinnerung einlegen und dann damit 100%ig vor das LG ziehen müssen (weil dieses Gericht immer merkwürdige Entscheidungen trifft und da vermute ich, dass die meine Erinnerung ablehnen würden). Doch mit dem AG lieg ich eh gerade noch mit einer anderen Sache im Clinch (wir dürfen Vollstreckungsanordnungen ohne Unterschrift und Dienstsiegel erteilen, wenn diese mit Hilfe automatischer Verfahren erzeugt werden (steht so im Gesetz) - und das AG (der Richter!) weigert sich nen Haftbefehl zu erlassen, weil unsere Vollstreckungsanordnung ohne Unterschrift und Siegel seiner Meinung nach nicht zulässig ist), da ist es wirtschaftlich nicht wirklich sinnvoll und mein Chef meinte, ich soll mir jetzt den Stress nicht machen und deshalb hab ich den noch offenen Restbetrag unserem Sachbearbeiter zur unbefristeten Niederschlagung vorgeschlagen.

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Trotzdem :thx für die Hilfe
Wie Recht Dein Chef hat! Dein Arbeitseinsatz in allen Ehren, aber der (....und der vom Gerichtsvollzieher) wird von uns aller Steuerzahlern gezahlt.........und das wegen fehlender 4,40 Euro. Sorry, gehts noch? Natürlich kann man unterschiedlicher Meinung über Kleinbeträge sein. Und ja, es gibt darüber auch schon viele unterschiedliche gerichtliche Entscheidungen. Aber wie Recht (mal wieder :wink2 ) @Anahid hat.

Ach ja, noch was: Vollstreckungsanordnungen ohne Unterschrift und Siegel gehen bei mir immer zurück. Analog hat übrigens der BGH am 18.12.2014 (Az. I ZB 27/14) entschieden. Zeig mal so ein Teil einem der komplett durchgeknallten "Reichsdeutschen". :patsch
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#10

11.05.2016, 09:40

Naja der GV hat ja im Oktober 2,20 € bekommen, die Forderung sind ja jetzt 100% mehr ;)


Ich fürchte wenn du Ratenzahlung ausschliesst bekommst du gar nichts
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