Neues ZV-Formular Modul L3

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Languste
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#1

05.05.2016, 11:04

Hallo,

kann man in dem neuen Formular das Modul L3 nur in Verbindung mit Modul L1 ankreuzen, also wenn ich bei Antragstellung schon weiß, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist? Oder kann ich L3 auch alleine ankreuzen, wenn ich möchte, dass der GV die Anschrift ermittelt, falls der Schuldner verzogen ist?

LG :wink1
Tonika
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#2

05.05.2016, 18:41

Naja, also ich würde L1 (Mir ist bekannt, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist) ankreuzen, wenn ich schon eine EMA gemacht habe und dabei herausgekommen ist, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist. Eine zweite EMA durch den GV (L3 Anfrage bei der Meldebehörde) bräuchte man ja dann nicht mehr. Ich weiß ja, dass der Schuldner als unbekannt verzogen gemeldet ist.

L3 alleine würde ich ankreuzen, wenn ich noch keine EMA gemacht habe und daher auch nicht weiß, ob der Schuldner verzogen oder immer noch gemeldet ist.

Alle Angaben ohne Gewähr, für mich wärs so logisch. :)
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