Ausfertigungen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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trixie
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#1

03.05.2016, 14:32

Hallo,

habe gerade eine Abrechnung des Gerichtsvollziehers erhalten auf der steht, dass die Dokumentenpauschale gem. Nr. 700 KV erhoben wurde, weil die beigefügten Abschriften noch ergänzt werden mussten. Auf Nachfrage teilte mir der Gerichtsvollzieher mit, dass er es nicht mehr genau sagen könnte, aber da sei ja immer irgendwas zu ergänzen, wie Beglaubigungsvermerke.

Bin etwas irritiert, ob ich bei den Ausfertigungen etwas falsch gemacht habe. Wie fügt ihr die Exemplare bei?
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Frau Cindy
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#2

04.05.2016, 07:49

Die meisten Gerichte (jedenfalls hier bei uns in der Umgebung) fertigen nur ein Exemplar des Pfübs aus, aber die beigefügten Abschriften nicht. Deshalb muss der Gerichtsvollzieher entweder die Ausfertigung kopieren oder die schon beigefügten Abschriften beglaubigten, weshalb so oder so Auslagen anfallen.

Ich schicke meist nur zwei Exemplare an das Gericht. Ganz selten bekomme ich mal eine Aufforderung, noch weitere Abschriften einzureichen. Dann werden diese vom Gericht auch beglaubigt und erscheinen nicht auf der GV-Rechnung.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Tonika
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#3

05.05.2016, 18:29

Wir fügen mehr Abschriften bei. Einmal für den DS, einmal für den Schuldner und jeweils einmal für den GV, also insgesamt vier Abschriften. Aber das kann man offensichtlich auch anders machen. :)
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