Berechnung pfändbarer Betrag
Verfasst: 02.05.2016, 16:29
Hallo,
ich benötige Hilfe in einer Vollstreckungsakte, die zwar nicht kompliziert ist, aber dennoch fehlt mir entsprechende „Munition“.
Wir vertreten eine Dame, die für ihre Tochter den Unterhalt beim Arbeitgeber pfändet (durch uns veranlasst) und zusätzlich eine weitere Forderung aus der Vermögensauseinandersetzung (ebenfalls durch uns veranlasst).
Der Unterhalt kommt monatlich und in der Höhe gibt es keine Differenzen. Bei der weiteren – beim Arbeitgeber vorliegenden – Pfändung jedoch schon.
Der Arbeitgeber berechnet den Pfändungsbetrag aus dem Nettoeinkommen des Schuldners von 2.620-2.629,00 € unter Berücksichtigung von einer Unterhaltsberechtigten (Tochter, für die die Kindesmutter auch bereits pfändet) und überweist monatlich 570,98 €.
Wir sind der Auffassung, dass für die Berechnung des pfändbaren Betrages die Tochter nicht zu berücksichtigen ist, da ja der Unterhalt auch nur im Wege der Pfändung gezahlt wird.
Wir im Büro gehen von folgender Berechnung aus: Pfändbarer Betrag 1.082,28 € abzgl. Unterhalt 356,00 € = 726,28 €.
Ein Lohnbüro sagte mir, die Berechnung des Arbeitgebers sei korrekt, ist dieses tatsächlich so?
Für den Schuldner ist die Berechnung des Arbeitgebers ja total super, Kindesunterhalt wird gepfändet und zusätzlich wird für die weitere Pfändung auch noch die Tochter als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt.
Ich würde gerne eine Abänderung des PfÜbs beantragen, wonach das Kind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen ist. Liege ich damit falsch?
ich benötige Hilfe in einer Vollstreckungsakte, die zwar nicht kompliziert ist, aber dennoch fehlt mir entsprechende „Munition“.
Wir vertreten eine Dame, die für ihre Tochter den Unterhalt beim Arbeitgeber pfändet (durch uns veranlasst) und zusätzlich eine weitere Forderung aus der Vermögensauseinandersetzung (ebenfalls durch uns veranlasst).
Der Unterhalt kommt monatlich und in der Höhe gibt es keine Differenzen. Bei der weiteren – beim Arbeitgeber vorliegenden – Pfändung jedoch schon.
Der Arbeitgeber berechnet den Pfändungsbetrag aus dem Nettoeinkommen des Schuldners von 2.620-2.629,00 € unter Berücksichtigung von einer Unterhaltsberechtigten (Tochter, für die die Kindesmutter auch bereits pfändet) und überweist monatlich 570,98 €.
Wir sind der Auffassung, dass für die Berechnung des pfändbaren Betrages die Tochter nicht zu berücksichtigen ist, da ja der Unterhalt auch nur im Wege der Pfändung gezahlt wird.
Wir im Büro gehen von folgender Berechnung aus: Pfändbarer Betrag 1.082,28 € abzgl. Unterhalt 356,00 € = 726,28 €.
Ein Lohnbüro sagte mir, die Berechnung des Arbeitgebers sei korrekt, ist dieses tatsächlich so?
Für den Schuldner ist die Berechnung des Arbeitgebers ja total super, Kindesunterhalt wird gepfändet und zusätzlich wird für die weitere Pfändung auch noch die Tochter als Unterhaltsberechtigte berücksichtigt.
Ich würde gerne eine Abänderung des PfÜbs beantragen, wonach das Kind bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen ist. Liege ich damit falsch?