PfÜB Unterhalt Ehegatte - Monierung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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leoniemaus5
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#1

02.05.2016, 10:59

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und ich stehe sehr auf dem Schlauch, denn ich finde dementsprechend nichts im PfÜB Antragsformular.

Wir pfänden beim Arbeitgeber den Unterhalt Ehegatte. Der Unterhalt ist laufend. Nun schreibt mir der Rechtspfleger, dass ich ihm doch bitte sagen soll, wonach ich pfänden will (also 850 c ZPO oder 850 d ZPO). Ich habe im Antrag auf Seite 8 die beiden ersten Kästchen für den Antragsteller offen gelassen, da der Ehegatte nur einen Arbeitgeber hat, hier muss ich also nichts zusammenrechnen um über den Pfändungsfreibetrag zu kommen und den 2. Kasten habe ich auch offen gelassen, da er keine SGB Leistungen zum Arbeitseinkommen erhält - also für mich fällt der 850 c dann schonmal weg.

Und zum 850d finde ich erst recht nichts im Antrag oder bin ich doof?

Was will der Rpfl von mir? :kopfkratz

Noch nebenbei: Es gibt keine Rückstände, diese hat der Schuldner nach dem 1. VZV schon beglichen.

Lieben Gruß und danke
T
Ernie

#2

02.05.2016, 12:24

Möchtest Du die Pfändung auf die Tabelle nach § 850c beschränken ODER möchtest Du eine Unterhaltspfändung nach § 850d, wonach der zuständige RPfleger dann einen niedrigeren Pfändungsfreibetrag bestimmt?
leoniemaus5
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#3

02.05.2016, 14:01

Um dann die 850 d in Zukunft nicht zu vergessen in einem Antragsformular für PfÜB Unterhalt wo mache ich denn dann das Kreuz für die 850 d? Habe ich das überlesen?
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