Guten Morgen,
bin schon seit gefühlt einer halben Ewigkeit an dieser Sache (gerichtliches Verfahren / Vollstreckungsschutz bla bla bla)und immer wieder kommen neue Fragen.
Wir haben hier einen Räumungsauftrag gehabt. Die Gerichtsvollzieherin hat die Räumung durchgeführt und die in der Wohnung verbliebenen Sachen auf die wir ein Vermieterpfandrecht erhoben haben gelagert. Nach mehrmaligem Auffordern hat der Schuldner sich nicht gerührt und wir haben nun die Gerichtsvollzieherin mit der Verwertung der Sachen beauftragt.
So jetzt meine Frage.
Bekommen wir für die Beauftragung der Gerichtsvollzieherin mit der Verwertung der Gegenstände noch eine Gebühr, oder ist dies mit der 3309 (Räumung) abgegolten?