Pfändung bei selbständigen Autohändler

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cherymoon
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#1

25.04.2016, 11:46

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe leider mal wieder so einen komischen Fall bei mir liegen und stehe gerade auf dem Schlauch.

Wir haben als Schuldner einen selbständigen Autohändler, welcher nach eigenen Angaben nur 1.200,00 € monatlich an Umsatz macht.

Habt Ihr eine Idee, wie ich jetzt die ganze Pfändungssache am Klügsten angehe?

m.E. PfüB bei Finanzamt und Bank. Aber was genau pfände ich dann beim FA?

Kann ich die Autos pfänden?

LG :thx
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AliceImWunderland
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#2

25.04.2016, 11:59

Bei der Bank wirst du kaum weiter kommen. Du schreibst zwar nichts dazu, angesichts des geringen Umsatzes gehe ich davon aus, dass es sich um einen Gebrauchtwagenhändler handelt? Dann werden die Autoverkäufe eh alle bar abgewickt. Wenn du das Konto pfändest, wird der S einen Teufel tun, das Geld was er vom Kunden bekommen hat, auf das Konto einzuzahlen. Logisch, oder?

Was möchstest du denn beim Finanzamt pfänden?

Am einfachsten ist es, die Autos, die er auf dem Hof stehen hat, zu pfänden. Wobei das natürlich nur geht, wenn die Autos nicht in Kommission verkauft werden. Aber das ist bei einem Gebrauchtwagenhändler wohl eher seltener der Fall.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
cherymoon
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#3

25.04.2016, 13:34

Danke erstmal Alice.

Also ich habe leider laut VA auch nur die Angabe "selbständiger im Autohandel". Ich denke aber auch, dass er alles vorbeischleusen wird.

Die Frage ist jetzt, wie komme ich an die Autos ran?

Beim Finanzamt muss er doch bestimmt einen Einnahmen- Überschussrechnung machen als Selbständiger oder?
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AliceImWunderland
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#4

25.04.2016, 13:49

Beinhaltet die vorliegende VA keinen Zusatzbogen für Gewerbetreibende? Habt Ihr die VA erwirkt?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Pitt
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#5

25.04.2016, 14:07

Beim Finanzamt kannst Du den Vorsteuererstattungsanspruch pfänden. Die Erfolgsaussichten sind aber nach meiner Erfahrung durchwachsen. Oft genug hatte ich Schuldner, die Schulden im fünfstelligen Bereich beim Finanzamt hatten.
Ich würde mich auch eher auf die Pkw und eine mögliche Kassen-/Taschenpfändung konzentrieren. Daneben würde ich mal prüfen, wem das Grundstück gehört, auf dem der Schuldner den Autohandel betreibt (Anfrage an das GBA, ob der Schuldner im dortigen Grundbuch als Eigentümer verzeichnet ist.).

Grundsätzlich hast Du Anspruch, vom Schuldner eine Kundenliste / Liste der ver-/gekauften Pkw der letzten 12 Monate zu erhalten. Außerdem gibt es noch div. weitere Fragen, die bei Selbstständigen gestellt werden können. Das Formular für die Vermögensauskunft ist ja auf Privatpersonen ausgerichtet und bei ZV gg. Firmen/Selbstständigen reichen die Standardfragen i. d. R. nicht aus. Ich hatte bislang auch nie Probleme, die Zusatzfragen aufgenommen zu bekommen. Man muss halt nur darauf achten, dass es keine reinen Ausforschungsfragen sind.
http://www.iww.de/ve/archiv/eidesstattl ... len-f43418
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AliceImWunderland
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#6

25.04.2016, 14:22

Pitt hat geschrieben:Beim Finanzamt kannst Du den Vorsteuererstattungsanspruch pfänden. Die Erfolgsaussichten sind aber nach meiner Erfahrung durchwachsen. Oft genug hatte ich Schuldner, die Schulden im fünfstelligen Bereich beim Finanzamt hatten.
Ich würde mich auch eher auf die Pkw und eine mögliche Kassen-/Taschenpfändung konzentrieren. Daneben würde ich mal prüfen, wem das Grundstück gehört, auf dem der Schuldner den Autohandel betreibt (Anfrage an das GBA, ob der Schuldner im dortigen Grundbuch als Eigentümer verzeichnet ist.).

Grundsätzlich hast Du Anspruch, vom Schuldner eine Kundenliste / Liste der ver-/gekauften Pkw der letzten 12 Monate zu erhalten. Außerdem gibt es noch div. weitere Fragen, die bei Selbstständigen gestellt werden können. Das Formular für die Vermögensauskunft ist ja auf Privatpersonen ausgerichtet und bei ZV gg. Firmen/Selbstständigen reichen die Standardfragen i. d. R. nicht aus. Ich hatte bislang auch nie Probleme, die Zusatzfragen aufgenommen zu bekommen. Man muss halt nur darauf achten, dass es keine reinen Ausforschungsfragen sind.
http://www.iww.de/ve/archiv/eidesstattl ... len-f43418
Da stimme ich Pitt zu. Die Pfändungen beim Finanzamt sind fast nie der Bringer.

Wenn alles Vorstehende nichts bringt, dann ist ein Antrag auf Untersagung der Gewerbeordnung beim Ordnungsamt (§ 35 GewO) ratsam. Ist ein gutes Druckmittel, um den Schuldner wenigstens zu Ratenzahlungen zu bewegen.
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#7

25.04.2016, 15:03

Oh das klingt ja mal gut. Jetzt kann ich was damit anfangen.

Er hat zwar die Zusatzseiten ausgefüllt, allerdings hat er angegeben, momentan nur 2 PKWs als Warenvorrat zu haben und keine offenen Aufträge etc..
Er wäre auch nicht im HR eingetragen.

Also mache ich einen PfüB direkt beim Schuldner als Drittschuldner über die Unterlagen (Kundenliste und Autos) und schaue im GBA, wem das Grundstück gehört. ?
Pitt
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#8

26.04.2016, 07:46

Die Zusatzfragen kannst Du im Rahmen einer Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft stellen, wenn sie nicht im ursprünglichen Antrag enthalten waren. So kommst du auch an die Kundenliste. Der Schuldner wird nicht zum Drittschuldner und Du erhälst die Infos in diesem Fall auch nicht per PfÜB. Die Konstellation ist hier eine andere als bei einer Auskunftsversicherung nach § 836 ZPO.
Grundsätzlich checke ich bei selbstständigen Schuldnern immer unter www.firmenwissen.de, ob es dort einen Hinweis auf weitere Firmen gibt. Wenn ich das Geburtsdatum habe, mache ich bei den einschlägigen Suchmaschinen aus der Kombi Name + Geburtsdatum außerdem eine Suche mit dem Zusatz "Geschäftsführer" und finde so häufig noch alte, teilweise insolvente/liquidierte Firmen. Dann kann man i. d. R. schon die Erfolgsaussichten der ZV besser abschätzen. Manche Schuldner haben z. B. bereits in einem anderen Bundesland eine Firma gegen die Wand gefahren und dort auch bereits ein Insolvenzverfahren gg. sich persönlich laufen. Habe da schon die dollsten Dinger erlebt.

Die Eigentümeranfrage richtet Du direkt an das Grundbuchamt. Das ist ein schlichter Zweizeiler, wonach ihr Herrn/Frau... vertretet, der/die eine titulierte Forderung (beglaubigte Kopie des Titels anbei) gg. Herrn ... hat und in diesem Zusammenhang angefragt wird ob Herr ..., geb. am ..., wohnhaft ... im dortigen Eigentümerverzeichnis eingetragen ist. Dann bekommst Du erst mal nur die Info, Ja oder Nein.

Die Autos pfändest Du per Sachpfändung durch den GVZ. Da wäre dann zu entscheiden, ob die versteigert oder eine anderweitige Verwertung vorgenommen werden soll und ob die Pkw beim Schuldner verbleiben oder direkt an einen anderen Ort verbracht/untergestellt werden sollen. Wegen der Einzelheiten würde ich da vorab auch noch mal mit dem GVZ sprechen. In der Regel fordern die erst mal einen Vorschuss.

Ich würde außerdem im Internet und der lokalen Presse nachsehen, ob der Schuldner über diesen Weg Pkw zum Kauf/Verkauf anbietet. Du kannst z. B. auch mal Telefonnummer seiner Firma in Gänsefüßchen in die Suchmaschinen eingeben. Da findet sich dann z. B. mal ein Hinweis bei ebay oder andern Verkaufsportalen.
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Soenny
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#9

26.04.2016, 07:49

cherymoon hat geschrieben:Oh das klingt ja mal gut. Jetzt kann ich was damit anfangen.

Er hat zwar die Zusatzseiten ausgefüllt, allerdings hat er angegeben, momentan nur 2 PKWs als Warenvorrat zu haben und keine offenen Aufträge etc..
Er wäre auch nicht im HR eingetragen.

Also mache ich einen PfüB direkt beim Schuldner als Drittschuldner über die Unterlagen (Kundenliste und Autos) und schaue im GBA, wem das Grundstück gehört. ?
Also ich gehe davon aus, daß der Gerichtsvollzieher, sollte da was zu holen gewesen sein oder noch vorhanden sein, da auch zugeschlagen hätte, er handelt schließlich im Auftrag des Gläubigers und wenn da nichts verwertbares ist oder die Verwertung teurer wäre, als der Schrott, der da steht, bleibt es halt da stehen.

Wie hoch ist die Forderung eigentlich?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#10

12.08.2016, 11:03

Ich hatte hier jetzt die ganze Zeit auf Antwort vom GBA gewartet......

Die Forderung beträgt nur 1500,00 €. Aber meine Chefs sind eher so die Typen......"was geht, das geht"......

Deswegen so viel Mühe. Aber die Autos zu pfänden wäre mein letzter Strohhalm, da ich die ja dann verwerten lassen müsste. Und das kostet emenz Geld und Zeit. Vor allem aber wissen, wie das geht^^
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