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Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 22.04.2016, 13:23
von BeLu89
Hallo,

ich soll Rente pfänden. Der Schuldner wohnt jetzt auf Gran Canaria, die genaue Adresse habe ich aber nicht.

Wie funktioniert das jetzt genau? Mit einem PfÜB?

Ich bin total planlos :patsch

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 22.04.2016, 13:26
von Sputnik85
Hallo,

deine Frage beantworte ich mit "nein". Rente pfänden ist generell sinnlos (so meine Erfahrung aus der Praxis).

Weißt du wie viel Renge der Schuldner erhält?

Gruß bw

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 22.04.2016, 23:27
von tweetyS
Rente pfänden ist nicht generell sinnlos. Wir haben immer mal wieder Forderungen über die Rentenpfändung beitreiben können.

Ja, PfÜB, wenn Du weißt, wo der Schuldner rentenversichert ist (Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung "Bundesland").

Hast Du noch die letzte Anschrift des Schuldners in Deutschland? Dann würe ich die einsetzen.

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 23.04.2016, 13:47
von Chris-
Wir pfänden hier auch häufiger Rentenansprüche - mit Erfolg.

Wenn der Schuldner im Ausland ist besteht vielleicht auch die Chance, dass er dort ebenfalls eine Rente erhält.
Sollte dem so sein wäre es sinnvoll, die Zusammenrechnung beider Renten zu beantragen und feststellen zu lassen, dass die pfändungsfreien Beträge zunächst von der ausländischen Rente einbehalten werden. Das hat den Vorteil, dass von der deutschen Rente dann mehr übrig bleibt ohne das man im Ausland in die Rente vollstrecken müsste.

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 25.04.2016, 09:19
von AliceImWunderland
tweetyS hat geschrieben:Rente pfänden ist nicht generell sinnlos. Wir haben immer mal wieder Forderungen über die Rentenpfändung beitreiben können.

Ja, PfÜB, wenn Du weißt, wo der Schuldner rentenversichert ist (Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung "Bundesland").

Hast Du noch die letzte Anschrift des Schuldners in Deutschland? Dann würe ich die einsetzen.
Ich würde es genau so tun. :dafuer

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 25.04.2016, 11:32
von BeLu89
Chris- hat geschrieben:Wir pfänden hier auch häufiger Rentenansprüche - mit Erfolg.

Wenn der Schuldner im Ausland ist besteht vielleicht auch die Chance, dass er dort ebenfalls eine Rente erhält.
Sollte dem so sein wäre es sinnvoll, die Zusammenrechnung beider Renten zu beantragen und feststellen zu lassen, dass die pfändungsfreien Beträge zunächst von der ausländischen Rente einbehalten werden. Das hat den Vorteil, dass von der deutschen Rente dann mehr übrig bleibt ohne das man im Ausland in die Rente vollstrecken müsste.
Kreuze ich im PfüB dann das Feld "Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen nach § 850 e Nr. 2 a ZPO" an?
Muss ich sonst noch was beachten? Hab noch nie einen PfüB gemacht :sad: :kopfkratz

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 25.04.2016, 11:51
von AliceImWunderland
Das kannst du natürlich nur ankreuzen, wenn der Schuldner auch anderes Arbeitseinkommen oder andere Sozialleistungen bezieht.

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 25.04.2016, 11:59
von BeLu89
Was schreibe ich denn überhaupt bei Drittschuldner?

Habe jetzt:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, vertr. d. d. Geschäftsführung: Heinz-Günter Held (Mitglied der Geschäftsführung)
45115 Essen

Habe ein Schreiben der Rentenversicherung an die Schuldner. Dort steht aber nicht, durch wen diese vertreten ist und die genaue Anschrift steht da auch nicht.

Manno

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 25.04.2016, 13:34
von tweetyS
Durch wen die Drittschuldnerin vertreten ist, musst Du nicht unbedingt reinschreiben. Klappt auch so.

Wg. der genauen Anschrift würde ich einfach kurz bei der Knappschaft anrufen und fragen, unter welche Anschrift der PfÜB zugestellt werden soll. ;)

Re: Rente pfänden sinnvoll?

Verfasst: 29.04.2016, 12:27
von BeLu89
supi, danke :-)