Rente pfänden sinnvoll?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeLu89
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#1

22.04.2016, 13:23

Hallo,

ich soll Rente pfänden. Der Schuldner wohnt jetzt auf Gran Canaria, die genaue Adresse habe ich aber nicht.

Wie funktioniert das jetzt genau? Mit einem PfÜB?

Ich bin total planlos :patsch
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Sputnik85
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#2

22.04.2016, 13:26

Hallo,

deine Frage beantworte ich mit "nein". Rente pfänden ist generell sinnlos (so meine Erfahrung aus der Praxis).

Weißt du wie viel Renge der Schuldner erhält?

Gruß bw
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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tweetyS
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#3

22.04.2016, 23:27

Rente pfänden ist nicht generell sinnlos. Wir haben immer mal wieder Forderungen über die Rentenpfändung beitreiben können.

Ja, PfÜB, wenn Du weißt, wo der Schuldner rentenversichert ist (Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung "Bundesland").

Hast Du noch die letzte Anschrift des Schuldners in Deutschland? Dann würe ich die einsetzen.
Chris-
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#4

23.04.2016, 13:47

Wir pfänden hier auch häufiger Rentenansprüche - mit Erfolg.

Wenn der Schuldner im Ausland ist besteht vielleicht auch die Chance, dass er dort ebenfalls eine Rente erhält.
Sollte dem so sein wäre es sinnvoll, die Zusammenrechnung beider Renten zu beantragen und feststellen zu lassen, dass die pfändungsfreien Beträge zunächst von der ausländischen Rente einbehalten werden. Das hat den Vorteil, dass von der deutschen Rente dann mehr übrig bleibt ohne das man im Ausland in die Rente vollstrecken müsste.
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AliceImWunderland
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#5

25.04.2016, 09:19

tweetyS hat geschrieben:Rente pfänden ist nicht generell sinnlos. Wir haben immer mal wieder Forderungen über die Rentenpfändung beitreiben können.

Ja, PfÜB, wenn Du weißt, wo der Schuldner rentenversichert ist (Deutsche Rentenversicherung Bund oder Deutsche Rentenversicherung "Bundesland").

Hast Du noch die letzte Anschrift des Schuldners in Deutschland? Dann würe ich die einsetzen.
Ich würde es genau so tun. :dafuer
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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BeLu89
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#6

25.04.2016, 11:32

Chris- hat geschrieben:Wir pfänden hier auch häufiger Rentenansprüche - mit Erfolg.

Wenn der Schuldner im Ausland ist besteht vielleicht auch die Chance, dass er dort ebenfalls eine Rente erhält.
Sollte dem so sein wäre es sinnvoll, die Zusammenrechnung beider Renten zu beantragen und feststellen zu lassen, dass die pfändungsfreien Beträge zunächst von der ausländischen Rente einbehalten werden. Das hat den Vorteil, dass von der deutschen Rente dann mehr übrig bleibt ohne das man im Ausland in die Rente vollstrecken müsste.
Kreuze ich im PfüB dann das Feld "Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen nach § 850 e Nr. 2 a ZPO" an?
Muss ich sonst noch was beachten? Hab noch nie einen PfüB gemacht :sad: :kopfkratz
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AliceImWunderland
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#7

25.04.2016, 11:51

Das kannst du natürlich nur ankreuzen, wenn der Schuldner auch anderes Arbeitseinkommen oder andere Sozialleistungen bezieht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#8

25.04.2016, 11:59

Was schreibe ich denn überhaupt bei Drittschuldner?

Habe jetzt:
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, vertr. d. d. Geschäftsführung: Heinz-Günter Held (Mitglied der Geschäftsführung)
45115 Essen

Habe ein Schreiben der Rentenversicherung an die Schuldner. Dort steht aber nicht, durch wen diese vertreten ist und die genaue Anschrift steht da auch nicht.

Manno
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tweetyS
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#9

25.04.2016, 13:34

Durch wen die Drittschuldnerin vertreten ist, musst Du nicht unbedingt reinschreiben. Klappt auch so.

Wg. der genauen Anschrift würde ich einfach kurz bei der Knappschaft anrufen und fragen, unter welche Anschrift der PfÜB zugestellt werden soll. ;)
BeLu89
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#10

29.04.2016, 12:27

supi, danke :-)
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