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Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 22.04.2016, 08:45
von Rehlein87
Guten Morgen ihr Lieben,

ich mache gerade eine Zahlungsaufforderung mit einer Vollstreckungsandrohung und ich bin mir nicht so ganz sicher, aus welchem Betrag ich die Gebühr berechnen darf.
Wir haben die Gegenseite kürzlich aufgefordert, den Betrag aus einem Versäumnisurteil zu bezahlen. Daraufhin wurde nur die Hauptforderung beglichen, nicht aber die Zinsen i. H. v. ca. EUR 300,00.
So nun liegt uns der KFB i. H. v. EUR 600,00 vor und ich mache nun auch wieder die Zahlungsaufforderung hinsichtlich des KFB und den restlichen EUR 300,00 Zinsen.
Aber darf ich jetzt eigentlich die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung nur aus der Höhe des KFB i. H. v. EUR 600,00 berechnen oder aus dem Gesamtbetrag, somit aus EUR 900,00?
Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber irgendwie blicke ich grade nicht durch.

Vielen Dank und LG :wink1

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 22.04.2016, 08:55
von Frau Cindy
In der ZV berechnen sich die Gebühren aus dem zu vollstreckenden Betrag, dies gilt dann auch für die Vollstreckungsandrohung.

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 22.04.2016, 08:55
von Aelizia
Aus 900,00 €. Das wäre der Betrag, wenn Du gleich in die Vollstreckung gehen würdest.

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 22.04.2016, 08:58
von Rehlein87
Oh je das war wohl wirklich eine blöde Frage, denn eigentlich ist das ja auch logisch.
Nur gut, dass heute schon Freitag ist.

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 22.04.2016, 10:49
von Adora Belle
Auf 300 von den 900 ist aber die 0,3 schon angefallen.

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 22.04.2016, 10:55
von mrsgoalkeeper
kommt drauf an, ob sie bei der ersten Vollstreckungsandrohung schon den richtigen GW genommen hat (HF+Zinsen). Das scheint mir nicht so :pfeif

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 22.04.2016, 13:10
von Rehlein87
Ja die 0,3 Gebühr für die Zahlungsaufforderung VU haben die ja auch schon bezahlt. Nur die Zinsen eben nicht.

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 25.04.2016, 10:04
von Aelizia
Nach welchem Wert ist die Gebühr für die Zahlungsaufforderung VU berechnet?

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 25.04.2016, 16:01
von Rehlein87
Nach der Hauptforderung aus dem VU + Zinsen.

Re: Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Verfasst: 25.04.2016, 17:00
von Aelizia
Dann wäre der Wert für die neue Zahlungsaufforderung tatsächlich 600 € gewesen.
Siehe Beitrag von Adora Belle.
(Macht aber ja wegen fehlendem Gebührensprung zumindest in der Summe keinen Unterschied)