Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Rehlein87

#1

22.04.2016, 08:45

Guten Morgen ihr Lieben,

ich mache gerade eine Zahlungsaufforderung mit einer Vollstreckungsandrohung und ich bin mir nicht so ganz sicher, aus welchem Betrag ich die Gebühr berechnen darf.
Wir haben die Gegenseite kürzlich aufgefordert, den Betrag aus einem Versäumnisurteil zu bezahlen. Daraufhin wurde nur die Hauptforderung beglichen, nicht aber die Zinsen i. H. v. ca. EUR 300,00.
So nun liegt uns der KFB i. H. v. EUR 600,00 vor und ich mache nun auch wieder die Zahlungsaufforderung hinsichtlich des KFB und den restlichen EUR 300,00 Zinsen.
Aber darf ich jetzt eigentlich die Gebühr für die Vollstreckungsandrohung nur aus der Höhe des KFB i. H. v. EUR 600,00 berechnen oder aus dem Gesamtbetrag, somit aus EUR 900,00?
Sorry für die vielleicht blöde Frage, aber irgendwie blicke ich grade nicht durch.

Vielen Dank und LG :wink1
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Frau Cindy
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#2

22.04.2016, 08:55

In der ZV berechnen sich die Gebühren aus dem zu vollstreckenden Betrag, dies gilt dann auch für die Vollstreckungsandrohung.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

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Aelizia
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#3

22.04.2016, 08:55

Aus 900,00 €. Das wäre der Betrag, wenn Du gleich in die Vollstreckung gehen würdest.
Rehlein87

#4

22.04.2016, 08:58

Oh je das war wohl wirklich eine blöde Frage, denn eigentlich ist das ja auch logisch.
Nur gut, dass heute schon Freitag ist.
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Adora Belle
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#5

22.04.2016, 10:49

Auf 300 von den 900 ist aber die 0,3 schon angefallen.
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#6

22.04.2016, 10:55

kommt drauf an, ob sie bei der ersten Vollstreckungsandrohung schon den richtigen GW genommen hat (HF+Zinsen). Das scheint mir nicht so :pfeif
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Rehlein87

#7

22.04.2016, 13:10

Ja die 0,3 Gebühr für die Zahlungsaufforderung VU haben die ja auch schon bezahlt. Nur die Zinsen eben nicht.
Aelizia
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#8

25.04.2016, 10:04

Nach welchem Wert ist die Gebühr für die Zahlungsaufforderung VU berechnet?
Rehlein87

#9

25.04.2016, 16:01

Nach der Hauptforderung aus dem VU + Zinsen.
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#10

25.04.2016, 17:00

Dann wäre der Wert für die neue Zahlungsaufforderung tatsächlich 600 € gewesen.
Siehe Beitrag von Adora Belle.
(Macht aber ja wegen fehlendem Gebührensprung zumindest in der Summe keinen Unterschied)
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