Bestattungsvorsorgevertrag pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Sanya
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#1

20.04.2016, 13:49

Hallo zusammen!

Ich finde leider nur widersprüchliche Angaben dazu, ob ein Bestattungsvorsorgevertrag pfändbar ist, nur teilweise oder sogar gar nicht. Hat jemand Erfahrung damit und kennt vielleicht sogar einschlägige Rechtssprechung?

:thx im Voraus!
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AliceImWunderland
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#2

20.04.2016, 14:22

Bestattungsvorsorgevertrag sagt mir nichts. Ist es eine Sterbegeldversicherung?
Wenn das so etwas ist, wie eine Lebensversicherung, die nur auf den Todesfall abgeschlossen ist (also eine Sterbegeldversicherung), dann ist sie bedingt pfändbar. Siehe § 850b Nr. 4 ZPO. Sie ist bis zu einem Betrag in Höhe von EUR 3579,00 unpfändbar.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Sanya
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#3

20.04.2016, 15:35

Danke Alice! Ich denke schon, dass es dasselbe ist. Werde ich nochmal prüfen.

In 850b ist die Sterbegeldversicherung ja nicht explizit genannt. Woraus ergibt sich, dass dieser auch auf die Sterbegeldversicherung Anwendung findet? Kennst Du Rechtsprechung dazu?
Anlise
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#4

20.04.2016, 16:51

Als Bestattungsvorsorgevertrag kenne ich nur einen Vertrag, der mit einem Bestatter und nicht mit einer Versicherung abgeschlossen ist. Man zahlt bereits zu Lebenszeiten praktisch seine Beerdigungskosten und hat dort alles regelt. So ist es zumindest hier in NRW.

Viele Grüße
Andrea
*sing* Die Nummer 1 im Pott sind wir .......*sing*
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#5

21.04.2016, 09:08

Das mit der Sterbegeldversicherung steht im Stöber-Kommentar.
Wie das allerdings mit einer Versicherung aussieht, die Andrea meint, weiß ich nicht. Dazu habe ich im Kommentar nichts gefunden.
WEnn ich allerdings darüber nachdenke, müsste es genauso bedingt pfändbar sein, wie die Sterbegeldversicherung, denn der Zweck der beiden Versicherungen ist der gleiche. Die Sterbegeldversicherung wird nach dem Tod ausgezahlt, damit die Beerdigungskosten gedeckt werden können (deswegen auch der unpfändbare Betrag). Die andere Versicherung beim Beerdigungsinstitut schließt man ja auch ab, um die Beerdigungskosten zu decken. Da dürfte wohl auch der unpfändbare BEtrag in Höhe von EUR 3.579,00 zum Tragen kommen. Ist nur so ein Gedanke.
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#6

21.04.2016, 09:42

Also, wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine Sterbegeldversicherung ein Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, die einen Geldbetrag zur Deckung der Bestattungskosten an den berechtigten Hinterbliebenen auszahlt. Die Art der Bestattung ist dabei nicht festgelegt.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird jedoch mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Die Art der Bestattung wird festgelegt und das Geld dafür i.d.R. auf einem Treuhandkonto (wg. möglicher Insolvenz des Bestatters) hinterlegt.

Bei der Sterbegeldversicherung gehe ich nun davon aus, dass es so ist wie Alice geschrieben hat, beschränkt pfändbar nach 850b ZPO.

Aber der Bestattungsvorsorgevertrag?
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#7

21.04.2016, 09:48

Zum Bestattungsvorsorgevertrag habe ich in den Kommentaren, die ich hier habe, leider nichts gefunden..... :sad:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#8

21.04.2016, 09:58

Ok. Danke Alice! Ich finde hier leider auch nix. Ich habe morgen ein ZV-Seminar, eigentlich mit Schwerpunkt Gerichtsvollziehervollstreckung, aber ich frage da mal nach.
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AliceImWunderland
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#9

21.04.2016, 10:31

Das trifft sich ja gut!
Magst du dann noch das Ergebnis mitteilen? Würde mich auch interessieren, ob die Pfändung geht oder nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#10

21.04.2016, 10:33

Hast Du nähere Infos zu dem geschlossenen Vertrag? Wenn zusätzlich noch ein Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag geschlossen wurde ist esnicht pfändbar. Ansonsten würde ich es einfach versuchen.
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