Zwangssicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ninibatz
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#1

01.08.2007, 11:36

Hallöööchen,

brauche mal wieder Eure Hilfe. Muss ich bei dem Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek den Originaltitel mitschicken oder reicht eine beglaubigte Kopie??? Wollte nämlich gleichzeitig noch einen normalen ZVA machen.

Danke Euch...

Liebe Grüße, Janine
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#2

01.08.2007, 11:41

Originaltitel, musste ich gerade bitter feststellen, weil ich euch vorher nicht gefragt habe.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Gast

#3

01.08.2007, 11:42

Immer den Originaltitel ..... das geht in der Regel schnell ...... also war bei meinen Sicherungshypotheken so und dann kannste immernoch den ZVA machen
ninibatz
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#4

01.08.2007, 11:51

Bekomme ich für die Eintragung auch Gebühren nach 3309? Habe Gesamtschuldner (Eheleute) und muss daher zwei Anträge machen. Hab ich zumindestens gelesen. Bekomme ich dann doppelte Gebühren???
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#5

01.08.2007, 12:00

Ja, du bekommst die 3309 Gebühr und summe x2, weil 2 Schuldner. :mrgreen:
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#6

01.08.2007, 12:13

Das ist doch wenigstens mal was erfreuliches... :thx
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#7

01.08.2007, 12:22

Du kannst aber auch eine zweite Ausfertigung des Titels beantragen.
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#8

01.08.2007, 12:32

Ist aber fraglich, ob die erteilt wird. Oder weißt du aus Erfahrung, ob man nur für die ZV eine 2. vollstreckbare Ausfertigung bekommt?
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#9

01.08.2007, 12:33

Leider ned, aber einen Versuch müsste es doch wert sein, vielleicht vorab mit dem Rechtspfleger beim zuständigen Gericht telefonieren.
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#10

01.08.2007, 12:56

Gute Idee, wenn man es nicht versucht, weiß man es nicht. Also: mal sehen, was geht. Und sag mal Bescheid, ob es geklappt hat, bitte.
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