Hallo,
laut Vermögensverzeichnis ist der Schuldner getrenntlebend und hat ein minderjähriges Kind. Er lebt allerdings mit der Noch-Ehefrau und dem gemeinsamen Kind in einer Wohnung.
Meine Fragen:
1. Kann ich trotz Vermögensauskunft sein Arbeitseinkommen per PfüB pfänden?
2. Wird das Kindergeld als Einkommen berücksichtigt?
3. Was ist Naturalunterhalt (gezahlt an das Kind)?
Bin mir allgemein unsicher, wie ich weiter vorgehen kann.
Trotz VA pfänden?
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Naturalunterhalt ist, dass er das Kind ernährt und ihm Kleidung, Wohnung, etc. bietet.
Wie hoch ist denn das Einkommen?
Wie hoch ist denn das Einkommen?
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Pfänden kann man auch nach Abgabe der VA. Der Schuldner wird nicht dadurch geschützt, weil er sein Vermögen offen gelegt hat.
Ob die Pfändung zum Erfolg führt, ist von dem Gehalt des Schuldners abhängig und ob Vorgläubiger bestehen.
Sofern der Gläubiger unabhängig von der Erfolgsaussicht versuchen will, seine Forderung durchzusetzen, würde ich auf jeden Fall eine Pfändung aussprechen.
Sofern der Gläubiger allerdings Kosten sparen will, kannst du es erstmal mit einem außergerichtlichen Schreiben an den Arbeitgeber versuchen. Manche Arbeitgeber sind so nett - müssen aber nicht ! - und teilen einem mit, wie hoch das Gehalt des Schuldners ist und ob, und wenn ja, wie viele Vorgläubiger bestehen.
Ob die Pfändung zum Erfolg führt, ist von dem Gehalt des Schuldners abhängig und ob Vorgläubiger bestehen.
Sofern der Gläubiger unabhängig von der Erfolgsaussicht versuchen will, seine Forderung durchzusetzen, würde ich auf jeden Fall eine Pfändung aussprechen.
Sofern der Gläubiger allerdings Kosten sparen will, kannst du es erstmal mit einem außergerichtlichen Schreiben an den Arbeitgeber versuchen. Manche Arbeitgeber sind so nett - müssen aber nicht ! - und teilen einem mit, wie hoch das Gehalt des Schuldners ist und ob, und wenn ja, wie viele Vorgläubiger bestehen.
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Sein Einkommen beträgt knapp 1.700,00 €.
Muss er seiner Noch-Ehefrau Unterhalt zahlen, wenn sie mit ihm in der Wohnung wohnt? In der VA steht, dass sie kein eigenes Einkommen hat, aber nicht, ob er an sie Unterhalt zahlt. Muss sie bzgl. der Pfändungsfreigrenze mitberücksichtigt werden?
Muss er seiner Noch-Ehefrau Unterhalt zahlen, wenn sie mit ihm in der Wohnung wohnt? In der VA steht, dass sie kein eigenes Einkommen hat, aber nicht, ob er an sie Unterhalt zahlt. Muss sie bzgl. der Pfändungsfreigrenze mitberücksichtigt werden?
- AliceImWunderland
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Ob sie mit ihm in der Wohnung zusammen wohnt oder nicht, spielt keine Rolle. Solange er ihr gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, muss sie bei der Berechnung des pfändbaren Betrages berücksichtigt werden. Was sagt denn die VA dazu? Gibt es dort diesbezügliche Angaben?
Wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, dann wird er ihr wahrscheinlich auch Unterhalt zahlen müssen.
Wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, dann wird er ihr wahrscheinlich auch Unterhalt zahlen müssen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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