Stadt weigert sich, EMA zu erteilen ohne ersichtlichen Grund
Verfasst: 12.04.2016, 12:38
Liebe Forumgemeinde! Ich habe folgendes Problem:
Wir haben bezüglich eines Schuldners EMA angefordert und wie immer eine Kopie des Titels beigefügt (wir machen das immer). Die Stadt schickt uns die Anfrage zurück und teilt Folgendes mit: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Was denn nun? Tatsächliche oder rechtliche Gründe? Das ist ein himmelweiter Unterschied. Eine Auskunftssperre kann ja eigentlich nicht vorliegen, da wir unter Vorlage der Kopie des Zahlungstitels trotzdem eine Auskunft hätten bekommen müssen. Sollte der Schuldner unbekannt verzogen sein, sieht die Antwort der Stadt ja auch entsprechend anders aus.
Ich habe die Stadt nochmal angeschrieben und darauf hingewiesen (falls die das beim 1. Mal übersehen haben), dass wir eine Kopie des Vollstreckungstitels gegen den Schuldner haben und auch bei Vorliegen einer Auskunftssperre eine Anspruch auf Mitteilung der neuen Anschrift haben. Im Übrigen ist mir die Antwort der Stadt zu allgemein gehalten. Wir hätten schon gerne gewußt, WARUM die Auskunft nicht erteilt werden kann.
Nunmehr bekomme ich eine Antwort der Stadt die lautet:
"Sollte mit Ihren gemachten Angaben im Melderegister keine Person oder mehrere Personen gefunden werden, eine Auskunftssperre nach § 51 BMG, ein Sperrvermerk nach § 8 BMG eingetragen, eine aktuelle Anschrift des Gemeldeten nicht ersichtlich sein, oder sonstige schutzwürdige Interessen nach § 8 BMG der Auskunftserteilung entgegenstehen, erfolgt regelmäßig die Beantwortung des Auskunftsersuchens mit einer neutralen Antwort. Die neutrale Antwort lautet in diesen Fällen "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Das ist meiner Meinung nach völlig idiotisch.
Das kann doch echt alles sein...
Habt Ihr so etwas schon mal gehabt? Hat man als Gläubiger nicht Anspruch darauf zu erfahren, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann?
Wir haben bezüglich eines Schuldners EMA angefordert und wie immer eine Kopie des Titels beigefügt (wir machen das immer). Die Stadt schickt uns die Anfrage zurück und teilt Folgendes mit: "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
![Augenreib-Smiley :augenreib](./images/smilies/augenreib.gif)
Was denn nun? Tatsächliche oder rechtliche Gründe? Das ist ein himmelweiter Unterschied. Eine Auskunftssperre kann ja eigentlich nicht vorliegen, da wir unter Vorlage der Kopie des Zahlungstitels trotzdem eine Auskunft hätten bekommen müssen. Sollte der Schuldner unbekannt verzogen sein, sieht die Antwort der Stadt ja auch entsprechend anders aus.
Ich habe die Stadt nochmal angeschrieben und darauf hingewiesen (falls die das beim 1. Mal übersehen haben), dass wir eine Kopie des Vollstreckungstitels gegen den Schuldner haben und auch bei Vorliegen einer Auskunftssperre eine Anspruch auf Mitteilung der neuen Anschrift haben. Im Übrigen ist mir die Antwort der Stadt zu allgemein gehalten. Wir hätten schon gerne gewußt, WARUM die Auskunft nicht erteilt werden kann.
Nunmehr bekomme ich eine Antwort der Stadt die lautet:
"Sollte mit Ihren gemachten Angaben im Melderegister keine Person oder mehrere Personen gefunden werden, eine Auskunftssperre nach § 51 BMG, ein Sperrvermerk nach § 8 BMG eingetragen, eine aktuelle Anschrift des Gemeldeten nicht ersichtlich sein, oder sonstige schutzwürdige Interessen nach § 8 BMG der Auskunftserteilung entgegenstehen, erfolgt regelmäßig die Beantwortung des Auskunftsersuchens mit einer neutralen Antwort. Die neutrale Antwort lautet in diesen Fällen "Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."
Das ist meiner Meinung nach völlig idiotisch.
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
Habt Ihr so etwas schon mal gehabt? Hat man als Gläubiger nicht Anspruch darauf zu erfahren, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann?