Stadt weigert sich, EMA zu erteilen ohne ersichtlichen Grund
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Vor allem ist das Amtsgericht Marbach/Neckar winzig klein. Ich staune immer wieder, dass es überhaupt irgendwo zitiert wird.
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Das AG Mickrig ist zu klein, um zitiert zu werden.online hat geschrieben:Vor allem ist das Amtsgericht Marbach/Neckar winzig klein. Ich staune immer wieder, dass es überhaupt irgendwo zitiert wird.
Das habe ich so auch noch nicht gehört...
~ Grüßle ~
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- AliceImWunderland
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Schon immer so gewesen.joggellive hat geschrieben:Seit wann kann man mit einem Zahlungstitel die Auskunftssperre umgehen ?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Hier ein Auszug aus den Hinweisen des Einwohnermeldeamtes auf der Website:
"Eine Auskunftssperre gilt nicht für Behörden. Bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses (z. B. vollstreckbarer Schuldtitel) kann nach einer Einzelfallentscheidung trotzdem Auskunft erteilt werden. Eine Auskunftssperre wird generell nur befristet bewilligt."
Ich habe schon öfter, als mir lieb ist, Schuldner mit Auskunftssperre gehabt. Dann bekommt man vom Einwohnermeldeamt nur die Auskunft, dass die Betreffende Person in dieser Stadt nicht gemeldet ist. Deshalb fügen wir immer eine Kopie des Titels bei der EMA-Anfrage bei.
"Eine Auskunftssperre gilt nicht für Behörden. Bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses (z. B. vollstreckbarer Schuldtitel) kann nach einer Einzelfallentscheidung trotzdem Auskunft erteilt werden. Eine Auskunftssperre wird generell nur befristet bewilligt."
Ich habe schon öfter, als mir lieb ist, Schuldner mit Auskunftssperre gehabt. Dann bekommt man vom Einwohnermeldeamt nur die Auskunft, dass die Betreffende Person in dieser Stadt nicht gemeldet ist. Deshalb fügen wir immer eine Kopie des Titels bei der EMA-Anfrage bei.
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Danke für die Info! Ich habe mir noch nie Gedanken darüber gemacht, dass was anderes dahinter stecken könnte . Kann die Stadt nicht einfach mal sagen, was Sache ist???AliceImWunderland hat geschrieben:Hier ein Auszug aus den Hinweisen des Einwohnermeldeamtes auf der Website:
"Eine Auskunftssperre gilt nicht für Behörden. Bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses (z. B. vollstreckbarer Schuldtitel) kann nach einer Einzelfallentscheidung trotzdem Auskunft erteilt werden. Eine Auskunftssperre wird generell nur befristet bewilligt."
Ich habe schon öfter, als mir lieb ist, Schuldner mit Auskunftssperre gehabt. Dann bekommt man vom Einwohnermeldeamt nur die Auskunft, dass die Betreffende Person in dieser Stadt nicht gemeldet ist. Deshalb fügen wir immer eine Kopie des Titels bei der EMA-Anfrage bei.
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Es wäre zu einfach! Du sprichst mir aus der Seele.....Whoville hat geschrieben: Danke für die Info! Ich habe mir noch nie Gedanken darüber gemacht, dass was anderes dahinter stecken könnte . Kann die Stadt nicht einfach mal sagen, was Sache ist???
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Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich Schuldner so unauffindbar machen könnten und der Zwangsvollstreckung entziehen.AliceImWunderland hat geschrieben:Schon immer so gewesen.joggellive hat geschrieben:Seit wann kann man mit einem Zahlungstitel die Auskunftssperre umgehen ?
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