Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#11
16.06.2016, 16:43
Vivanja hat geschrieben: Kann der Käufer diese Sicherungshypothek irgendwie rauskicken oder ablehnen????
Schau mal
hier.
Aelizia hat geschrieben:Ich habe den Pfüb jetzt vorliegen, muss der jetzt noch an den Eigentümer zugestellt werden oder kann die Grundbuchberichtigung ohne Zustellung beantragt werden?
Wenn Du eine Pfändung hast, dann muss die doch den Eigentümern = Schuldner bereits zugestellt worden sein.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Aelizia
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#12
17.06.2016, 09:58
Nein, dieser Pfändungsbeschluss muss vom Gläubiger selber zugestellt werden. Ich habe hier die Ausfertigung im Original vorliegen.
Habe in der Zwischenzeit auch noch weiter recherchiert: Bei der Pfändung einer Eigentümergrundschuld gibt es keinen Drittschuldner und eine Zustellung an den Schuldner, hier also der Eigentümer, ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Pfändung.
Macht für mich Sinn