Sicherungshypothek bezahlt - neue Forderung

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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#11

16.06.2016, 16:43

Vivanja hat geschrieben: Kann der Käufer diese Sicherungshypothek irgendwie rauskicken oder ablehnen????
Schau mal hier.
Aelizia hat geschrieben:Ich habe den Pfüb jetzt vorliegen, muss der jetzt noch an den Eigentümer zugestellt werden oder kann die Grundbuchberichtigung ohne Zustellung beantragt werden?
Wenn Du eine Pfändung hast, dann muss die doch den Eigentümern = Schuldner bereits zugestellt worden sein. :kopfkratz
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Aelizia
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#12

17.06.2016, 09:58

Nein, dieser Pfändungsbeschluss muss vom Gläubiger selber zugestellt werden. Ich habe hier die Ausfertigung im Original vorliegen.

Habe in der Zwischenzeit auch noch weiter recherchiert: Bei der Pfändung einer Eigentümergrundschuld gibt es keinen Drittschuldner und eine Zustellung an den Schuldner, hier also der Eigentümer, ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Pfändung.

Macht für mich Sinn ;)
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