Teilklausel Nebenkosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Cindy
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#1

06.04.2016, 15:50

:wink1

Ich habe hier eine notarielle Urkunde, wonach der Schuldner an den Gläubiger einen Restgeldkaufpreis von 200.000,00 € nebst Zinsen zu zahlen hat. Dem Gläubiger und einem Dritten wurden je eine Ausfertigung der Urkunde wegen eines Teilbetrages des Restgeldkaufpreises in Höhe von 90.000,00 € sowie 110.000,00 € zum Zwecke der ZV erteilt.

Wir vollstrecken bereits seit längerem aus dem Teilbetrag von 90.000,00 € nebst Zinsen. Bislang gab es hier keine Probleme. Nun habe ich eine Gerichtsvollzieherin, die meint, dass sich die Klausel nur auf 90.000,00 € beziehe und deshalb Zinsen nicht geltend gemacht werden dürfen.

Ich habe dazu leider nirgends etwas gefunden, ob sich die Klausel auch explizit auf die Nebenkosten beziehen muss. Wenn ich der Ansicht der Gerichtsvollzieherin folgen würde, dürfte ja weder der Gläubiger noch der Dritte Zinsen geltend machen, weil sich beide Klauseln nur auf die Hauptforderung beziehen. :kopfkratz

Kann mir da jemand weiterhelfen?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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