Auszahlungsanspruch pfänden und einklagen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dwina
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#1

06.04.2016, 14:31

Hey, ich weiß es wurde schon viel dazu gesagt nur konnte ich leider meinen Fall nicht finden und komme hier nicht weiter :(

G hat gegen S vollstreckbaren Titel erwirkt. Im Anschluss das Gehalt beim AG pfänden lassen, wobei nichts bei rum kommt, da Unterhaltsberechtigte Personen einbezogen werden.

S hat kein eigenes Konto. Gehälter etc. laufen über Konto der Lebensgefährtin.

Nun hat G gegen die Lebensgefährtin als Drittschuldner pfänden lassen. Diese teilt mit, das keinerlei Zahlungen geleistet werden und zudem ja die Pfändungsfreigrenze zu beachten ist. Das ist meines Wissens falsch, da das mit Zahlung auf ein fremdes Konto ja verwirkt wird.

Jetzt behauptet die DS das angeblich das Inso-Verfahren betrieben wird. Dies hat der S aber schon mehrfach erwähnt aber nie durchgeführt lt. G.

Wie komme ich weiter???

Ist es jetzt sinnvoll zu klagen? Wenn ja hat einer einen Tip wie das am besten auszusehen hat?

Sorry aber ich stehe total auf dem Schlauch... die Akte wird immer dicker und alles zusammen läuft es schon knapp 2 Jahre :motz
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