Hallo,
wenn die Vermögensauskunft für einen anderen Gläubiger abgegeben wurde
und wir nun hierzu n u r Drittauskünfte einholen lassen möchten, müssen wir
doch im Formular M1 - 4 ankreuzen? Alles andere wird ja nicht benötigt.
Man müsste dann dem GV mitteilen können, dass man aufgrund des Vermögens-
verzeichnisses (für anderen Gläubiger) Drittauskünfte haben möchte, da sich
eine Pfändung hieraus nicht ergibt.
Weiß nicht so recht, wo ich diese Ausführungen hinschreiben soll. Hat jemand einen Tipp
für mich?