Drittschuldnererklärung unverständlich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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LuisaJL
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#1

01.04.2016, 09:35

Hallo,

ich brauche eure Hilfe.

Ich habe eine Kontopfändung hinsichtlich einer ziemlich hohen Forderung veranlasst. Nun liegt mir die Drittschuldnererklärung der Bank vor.

Hierin steht:

"1. Wir erkennen die gepfändete Forderungen in folgendem Umfang an: Der Schuldner unterhält Werte in Höhe von 167,14 €.
In dieser Forderung sind unter anderem folgende Werte enthalten:
a) Spareinlagen in Höhe von 9,95 €
2. Die Pfändung künftiger Forderungen haben wir vorgemerkt."

Was heißt das jetzt? Wurde unsere Forderung anerkannt oder nicht? Sie beläuft sich auf über 20.000,00 €. Normalerweise kenne ich den Satz "Wir erkennen die Forderung im vollem Umfang an".

Kann mir Jemand weiterhelfen?

LG
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AliceImWunderland
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#2

01.04.2016, 09:55

Du hast Recht. Normalerweise steht, dass die Forderung im vollen Umfang anerkannt wird, oder zumindest "wir erkennen die Forderung an". Aber in dieser DS-Erklärung ist die Formulierung etwas seltsam.
Ich würde an deiner Stelle bei der DS nochmal nachhacken.
Wahrscheinlich ist die Forderung anerkannt, nur die Formulierung ist etwas unglücklich. Aber sicherer ist es, wenn du das schriftlich hast.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
LuisaJL
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#3

01.04.2016, 09:58

Okay, vielen Dank. Ich werde noch einmal ein kurzes Fax hinschicken. Telefonnummer gibt es leider nicht :schock
Coco Lores
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#4

07.09.2016, 15:40

Hallo Ihr Lieben,

ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Ich hab meinen ersten PfÜB beantragt und nun die Drittschuldnererklärung der Deutsche Bank PGK AG erhalten. Allerdings verstehe ich diese nicht ganz und ich hoffe Ihr könnt mir helfen. In der DS-Erkl. steht Folgendes:

"Die gepfändete Forderung besteht in voller Höhe aus Kontokorrentguthaben."
- Soweit verstanden -

"Der Schuldner ist im Besitz einer Bank Card/ Kreditkarte. Sofern wir zur Einlösung von Abrechnungen verpflichtet sind, werden wir unser Pfand- zw. Aufrechnungsrecht geltend machen."
- So hier ist das erste Problem. Eine normale EC-Karte zu besitzen ist ja bei nem Konto ganz normal (ich gehe davon aus, dass dies mit "Bank Card" gemeint ist.) Der Schuldner scheint hier aber auch im Besitz einer Kreditkarte zu sein, wozu dann ja auch der Satz bezüglich der Abrechnungen passen würde.
Was meint Ihr? Ist das so zu verstehen oder ist es vielleicht nur ein Standardsatz? Falls eine Kreditkarte vorhanden wäre, würde mir das was bringen bei der Pfändung? Im Prinzip ist das ja kein Konto mit Guthaben wie ein Girokonto, deswegen würde ich rein logisch gesehen sagen, es würde mir keine Vorteile bringen.

"Ansprüche Dritter auf die Forderung sind uns bislang nicht bekannt."
- Soweit auch verständlich und deckt sich auch mit den Angaben der Vermögensauskunft. Allerdings steht in der DS-Erkl. weiter unten Folgendes:
"Es liegen folgende vorrangige Pfändungen vor: ..."
Das widerspricht doch dem Vorgenannten, dass keine Pfändungen bekannt sind oder steh ich auf dem Schlauch? Und die Vorrangige Forderung wurde laut Auskunft der Bank bereits mit PfÜB vom 13.06.2014 zugestellt. In der Vermögensauskunft vom 09.02.2016 hat der Schuldner angegeben, es gäbe keine Pfändungen. Könnte ich hier Strafantrag stellen und würde mir das irgendwas bringen, außer weitere Kosten? Was würdet Ihr hier tun?

"Innerhalb der letzten 12 Monate ist nach § 850l ZPO keine Pfändung aufgehoben worden. Innerhalb der letzten 12 Monate ist nach § 850l ZPO nicht die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden."
- Verstehe ich so, dass die oben erwähnte vorrangige Pfändung noch läuft und der Schuldner aufgrund des P-Kontos keine weiteren Anträge gestellt hat, die dazu dienen den Freibetrag zu erhöhen (er zahlt Unterhalt).

"Bei dem Konto bzw. einem der Konten, deren Guthaben gepfändet worden sind, handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto."
- Auch klar.

Ich hoffe man versteht was ich sagen möchte und Ihr könnt mir helfen das Chaos in meinem Kopf zu lichten :thx
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Anahid
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#5

07.09.2016, 17:33

Coco Lores hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,

ich muss das Thema nochmal aufgreifen. Ich hab meinen ersten PfÜB beantragt und nun die Drittschuldnererklärung der Deutsche Bank PGK AG erhalten. Allerdings verstehe ich diese nicht ganz und ich hoffe Ihr könnt mir helfen. In der DS-Erkl. steht Folgendes:

"Die gepfändete Forderung besteht in voller Höhe aus Kontokorrentguthaben."
- Soweit verstanden -

"Der Schuldner ist im Besitz einer Bank Card/ Kreditkarte. Sofern wir zur Einlösung von Abrechnungen verpflichtet sind, werden wir unser Pfand- zw. Aufrechnungsrecht geltend machen."
- So hier ist das erste Problem. Eine normale EC-Karte zu besitzen ist ja bei nem Konto ganz normal (ich gehe davon aus, dass dies mit "Bank Card" gemeint ist.) Der Schuldner scheint hier aber auch im Besitz einer Kreditkarte zu sein, wozu dann ja auch der Satz bezüglich der Abrechnungen passen würde.
Was meint Ihr? Ist das so zu verstehen oder ist es vielleicht nur ein Standardsatz? Falls eine Kreditkarte vorhanden wäre, würde mir das was bringen bei der Pfändung? Im Prinzip ist das ja kein Konto mit Guthaben wie ein Girokonto, deswegen würde ich rein logisch gesehen sagen, es würde mir keine Vorteile bringen. Ist ein Standardsatz.

"Ansprüche Dritter auf die Forderung sind uns bislang nicht bekannt."
- Soweit auch verständlich und deckt sich auch mit den Angaben der Vermögensauskunft. Allerdings steht in der DS-Erkl. weiter unten Folgendes:
"Es liegen folgende vorrangige Pfändungen vor: ..."
Das widerspricht doch dem Vorgenannten, dass keine Pfändungen bekannt sind oder steh ich auf dem Schlauch? Und die Vorrangige Forderung wurde laut Auskunft der Bank bereits mit PfÜB vom 13.06.2014 zugestellt. In der Vermögensauskunft vom 09.02.2016 hat der Schuldner angegeben, es gäbe keine Pfändungen. Könnte ich hier Strafantrag stellen und würde mir das irgendwas bringen, außer weitere Kosten? Was würdet Ihr hier tun? Widerspricht sich und darum würde ich den Drittschuldner schriftlich zur Aufklärung auffordern.

"Innerhalb der letzten 12 Monate ist nach § 850l ZPO keine Pfändung aufgehoben worden. Innerhalb der letzten 12 Monate ist nach § 850l ZPO nicht die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden."
- Verstehe ich so, dass die oben erwähnte vorrangige Pfändung noch läuft und der Schuldner aufgrund des P-Kontos keine weiteren Anträge gestellt hat, die dazu dienen den Freibetrag zu erhöhen (er zahlt Unterhalt). Vor Aufklärung gibt es da nix zu verstehen.

"Bei dem Konto bzw. einem der Konten, deren Guthaben gepfändet worden sind, handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto."
- Auch klar.

Ich hoffe man versteht was ich sagen möchte und Ihr könnt mir helfen das Chaos in meinem Kopf zu lichten :thx
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#6

08.09.2016, 08:28

Ok super vielen Dank Anahid! Dann werde ich die Drittschuldnerin mal anschreiben und um Aufklärung des Sachverhalts bitten.
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CeNedra
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#7

15.02.2019, 10:53

Ich häng mich hier mal dran.
Es handelt sich um die Fortsetzung dieses (viewtopic.php?p=2018134#p2018134) Dramas ^^

Hab jetzt von einer Bank Drittschuldnerauskunft erhalten, die ich leider nicht verstehe, weil ich ahnungslos bin und zu der Formulierung nichts gefunden habe.

Vorab: Unsere Forderung beträgt ca. 2000€ inkl. aller Kosten

Die Bank schreibt jetzt:

"Der Schuldner führt ein laufendes Konto als Pfändungsschutzkonto nach §..." - Soweit klar.

"Unter Berücksichtigung des aktuell gültigen Sockelbetrages ergibt sich voraussichtlich ein pfändbares Guthaben in voller Höhe" - Was möchte man mir damit sagen? Alles, was über dem unpfändbaren Betrag liegt, kann gepfändet werden? Wird hier unsere Forderung anerkannt?

"Wir erkennen die gepfändete Forderung aus Sparkonto Nr. XXX in Höhe von 250€ als begründet an" - Dann folgen Ausführungen zur Kündigung und dass man dien letzten Sparauszug im Wege der Hilfspfändung pfänden müsse. Letzteres ist mir klar, aber warum wird nur eine Forderung in Höhe von 250€ anerkannt? Was ist mit unserer restlichen Forderung? Es steht nirgendwo sonst, dass unsere Forderung in voller Höhe anerkannt werde.

"Weitere von Ihnen gepfändete Ansprüche bestehen nicht. Vorrangige Vollstreckungsmaßnahmen liegen uns vor: (ca. 15.000€)"

Heißt das jetzt, dass wir das Sparbuch pfänden könnten, oder wurde das bereits von den anderen davor gepfändet?
Wurden wir in die Liste, die am Pfändungsschutzkonto hängt "aufgenommen"? Da kann ja immer mal was abfallen, auch wenn es unrealistisch ist, dass die 15000€ jemals abgezahlt werden, da die Gute nicht arbeitet.
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AliceImWunderland
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#8

15.02.2019, 11:13

Dass die Pfändung des Sparbuches nur in Höhe von EUR 250,00 anerkannt wird, lässt darauf schließen, dass das Guthaben auf dem Sparbuch EUR 250,00 beträgt.

Allerdings wäre dich mit der weiteren ZV bezüglich der Pfändung des Sparbuches vorsichtig. Ich vermute, dass andere Gläubiger diesen Anspruch ebenfalls gepfändet haben. Ist ja meistens der Fall, wenn man die vorformulierten Pfüb-Anträge aus der RA-Software nimmt. Dann bekommst du bei Vorlage des Sparbuches sowieso nichts, sondern es bekommt der vorrangige Gläubiger.

Vielleicht schafft hier eine explizite Nachfrage bei der Bank, ob bezüglich dieses Anspruchs Vorpfändungen vorhanden sind, Klarheit.
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#9

15.02.2019, 12:12

Bezüglich des Sparbuches könnte ich mir auch die Variante vorstellen, dass das Guthaben höher ist aber schon vorrangig gepfändet und auf eure Forderung daher nur noch 250 € entfallen. Deshalb @Alice unbedingt mit der DS klären, was hier gemeint ist.

Die Formulierung hinsichtlich des P-Kontos finde ich auch Doppeldeutig. Da solltet ihr auch noch einmal nachfragen.

Vermutungen können wir hier jetzt viele anstellen, was letztlich zutreffend ist, wird dir nur die DS erklären können. Mglw. hilft auch ein Anruf.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#10

15.02.2019, 13:46

Ok, vielen Dank! Dachte nur, es läge an mir, dass das nicht verständlich ist. Freut mich zu hören, dass dem nicht so ist :D
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