Hallo,
wir haben eine Lohnpfändung ausgesprochen. Laut der eV von vor 10 Jahren, solange läuft die Pfändung schon, hat der Schuldner zwei Kinder und eine Frau. Die Kinder sindz zwischenzeitlich 12 und 15. Die Frau wird als unterhaltsberechtigte Person geführt. Jedoch geht dies nur, wenn sie kein eigenes Einkommen hat. Nun meine Frage:
Wie kann ich rausfinden, ob die Ehefrau eigenes Einkommen hat?
schonmal
Ehefrau des Schuldners
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Vielen Dank. Hab den Drittschuldner mal draufhingewiesen, dass ich denke, dass die Frau eigenes EInkommen hat. Na mal sehen
- Pepples
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Hallo Themenstarter/in
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