Ehefrau des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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hilfloserengel
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#1

17.03.2016, 14:12

Hallo,

wir haben eine Lohnpfändung ausgesprochen. Laut der eV von vor 10 Jahren, solange läuft die Pfändung schon, hat der Schuldner zwei Kinder und eine Frau. Die Kinder sindz zwischenzeitlich 12 und 15. Die Frau wird als unterhaltsberechtigte Person geführt. Jedoch geht dies nur, wenn sie kein eigenes Einkommen hat. Nun meine Frage:

Wie kann ich rausfinden, ob die Ehefrau eigenes Einkommen hat?

:thx schonmal
Aelizia
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#2

17.03.2016, 14:33

mE nur duch eine erneute Abnahme der VAK.
Jule69
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#3

17.03.2016, 15:15

man könnte es auch über § 836 ZPO versuchen
hilfloserengel
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#4

17.03.2016, 15:59

Vielen Dank. Hab den Drittschuldner mal draufhingewiesen, dass ich denke, dass die Frau eigenes EInkommen hat. Na mal sehen :-D
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#5

17.03.2016, 20:06

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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