...und das nächste Problem

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sweetteddy
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#1

16.03.2016, 10:47

Hallo Leute,

ich stehe nunmehr vor den nächsten zwei Herausforderungen und komme absolut nicht weiter:

1. Schuldner hat zwar Meldeadresse in Deutschland, ist aber in den Niederlanden unterwegs und wohnt höchstwahrscheinlich auch da. Es soll eine Taschenpfändung durchgeführt werden, da Schuldner auf Pferdemärkten u.a. in Plüm und in den Niederlanden unterwegs ist. Was mache ich da am besten? Brauche ich einen europäischen Vollstreckungstitel?

2. Schuldner hat sich unseren Maßnahmen immer wieder durch Umzug entzogen. Pt. hat aktuelle Anschrift rausgefunden, GV wurde hingeschickt und schickte uns die Unterlagen zurück mit dem Vermerk: Gem. Anfrage beim EMA unter der Anschrift gemeldet, jedoch keine Klingel vorhanden und auch kein Briefkasten. Was mache ich bei so einem Fall? Wie kann ich dem GV helfen, dass die ZV voran geht?


Herzliches :thx schon einmal
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sweetteddy
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#2

16.03.2016, 10:55

Also

Thema 1 hat sich erledigt, da weiß ich zumindest schon einmal den nächsten Schritt den ich machen muss :yeah :lol:
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Jule69
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#3

16.03.2016, 10:59

Mh bei 2. hatte ich es schon mal geschafft, die Hausverwaltung ausfindig zu machen und dort auch Auskunft bekommen, oder Du googelst mal ob duunter der gleichen Anschrift jemanden mit Telefonnummer findest und rufst dort mal an und fragst, ob ihm dein Schuldner bekannt ist.
Ergibt die EMA evtl. eine genaue Lage der Wohnung? Anderenfalls könntest Du auch den GVZ nach § 755 ZPO mit der Anschriftenermittlung beauftragen in Kombination mit einem ZV-Auftrag.

Taschenpfändung könnte schwierig werden, dazu müsste ja der GVZ genau wissen wie der Schuldner aussieht und wann er sich auf diesem Pferdemarkt aufhält, da werden ja nicht nur 10 Leute rumlaufen. Weitere Informationen hast Du nicht, ob er evlt. einen Reiterhof oder Ähnliches besitzt?
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sweetteddy
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#4

16.03.2016, 11:10

Wegen dem ersten Punkt muss ich jetzt erstmal zunächst einen europäischen Vollstreckungstitel erwirken und habe mal dreisterweise beim Gericht angerufen und die haben mir eine niederländische Anschrift genannt, wo das VU zugestellt wurde.

Wegen Punkt 2: Der GV hatte ja selbst ne EMA gemacht und hat von denen erfahren, dass der Schuldner noch gemeldet ist. Aber deinen Tipp wegen dem Telefonbuch werde ich mal annehmen und schauen, ob ich da was rausfinden kann. Danke
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Jule69
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#5

16.03.2016, 11:47

Ja eben aufgrund der EMA, die ergab, dass er zwar dort gemeldet ist, aber offensichtlich nicht wohnt kann ja jetzt nach § 755 ZPO vorgegangen werden
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sweetteddy
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#6

17.03.2016, 19:35

Hey Jule,

danke für die Info...Ich habe den GV jetzt mal angeschrieben, dass es, wenn man nach Google Maps (street view) geht, den Anschein macht, als sei die Adresse ein Einfamilienhaus....denn für mehrere Familien ist das einfach zu klein.

Habe ihm auch ein Kennzeichen in den Antrag reingepackt, welches zu einem Auto gehört, was der Schuldner fährt und er soll über das Kraftfahrbundesamt sonst weitere infos einholen. Mal sehen was er aus den ganzen Angaben macht, die er von mir bekommen hat.
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