Wertvolles Haustier - Antrag kam zurück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AliceImWunderland
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#11

16.03.2016, 11:52

Jule69 hat geschrieben:Ich finde es ganz und gar nicht grenzwertig, eine Rassehund kostet mal eben 1.000,00 € oder mehr, aber seine Schulden kann man nicht bezahlen? Das ist für mich grenzwertig. Es war ja hier nie die Rede davon das Tier zu pfänden.
Dem kann ich nur zustimmen. So ein Tier ist ein Luxusgut für den Schuldner (Anschaffung, Futter, Versicherung etc.). Da muss auch noch etwas für den Gläubiger übrig sein.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Pitt
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#12

16.03.2016, 11:55

Die Frage der Moral mal beiseite gelassen (da setzt bekanntermaßen jeder seine Grenzen woanders), wäre der Gläubiger im Fall der Fälle überhaupt bereit, die hierfür entstehenden weiteren Kosten zu tragen?
Wurde hier schon mal darüber nachgedacht, das Smartphone der Schuldnerin zu pfänden (Austauschpfändung)? Dürfte in der Umsetzung wesentlich einfacher sein.
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Juliane1985
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#13

16.03.2016, 11:58

Ja, also mir ging es wirklich nur darum Druck aufzubauen. Ich hatte die Schuldnerin vor 2 Monaten mal angeschrieben, dass wir ihr Hund pfänden werden. Daraufhin hatte sie sich bei uns gemeldet und mitgeteilt, dass sie Raten tätigen werde. Alles, ... nur der Hund soll bleiben. Mir geht es wirklich nicht darum ihr den Hund weg zu nehmen. Ich finde es bloß dreißt, wenn sie sich hier meldet und Ratenzahlungen anbietet eben dann keine Raten kommen. Auch ist sie unter der Telefonnummer, welche sie bei uns hinterlegt hatte, nicht mehr erreichbar. Die Akte ist von 2010!

Also - ich schicke den GV noch einmal los ...
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Pepples
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#14

16.03.2016, 12:02

AliceImWunderland hat geschrieben:
Jule69 hat geschrieben:Ich finde es ganz und gar nicht grenzwertig, eine Rassehund kostet mal eben 1.000,00 € oder mehr, aber seine Schulden kann man nicht bezahlen? Das ist für mich grenzwertig. Es war ja hier nie die Rede davon das Tier zu pfänden.
Dem kann ich nur zustimmen. So ein Tier ist ein Luxusgut für den Schuldner (Anschaffung, Futter, Versicherung etc.). Da muss auch noch etwas für den Gläubiger übrig sein.
Das kriegt man vielleicht mit entsprechendem Stammbaum und wenn sie Welpen sind. Je älter der Hund wird, desto geringer wird der Preis. Es seit denn natürlich, es wäre ein preisgekrönter Zuchthund als Spermalieferant oder sowas. 8) Davon war hier aber keine Rede. Rassehund allein heißt nicht hohe Verwertungsmöglichkeit.

Jetzt mal ehrlich: Selbst wenn es ein Rassehund ist, der vielleicht mit viel Glück noch die Hälfte, also 500 € wer ist ... habt ihr mal die Kosten der Pfändung gegengerechnet: Unterbringung, Futter und dann muss ja auch noch ein Käufer gefunden werden. Nicht umsonst sind auch die Tierheim voll mit Rassetieren, die keiner will. :ka

Das ist einfach Beschäftigungstherapie der Gerichtsvollzieher, die eh schon mehr als genug zu tun haben, weil die Pfändung einfach hier nicht wirtschaftlich ist.
Wenn Du Druck aufbauen willst, tut es auch ein außergerichtliches Schreiben, dass die Pfändung des Hundes in Betracht gezogen wird. Wobei das ehrlicherweise jeden "erfahrenen" Schuldner nicht aus der Reserve locken wird. 8)
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#15

16.03.2016, 12:08

Hier ging es nicht um die Pfändung sondern nur dass der GVZ im Rahmen der Nachbesserung, Alter und Rasse des Tieres erfragen soll. Nicht ob sich eine Pfändung lohnt.
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Pepples
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#16

16.03.2016, 12:10

Jule69 hat geschrieben:Hier ging es nicht um die Pfändung sondern nur dass der GVZ im Rahmen der Nachbesserung, Alter und Rasse des Tieres erfragen soll. Nicht ob sich eine Pfändung lohnt.
Eine Nachbesserung erfolgt aber nicht zur Neugierdebefriedigung des Gläubigers oder "Druckaufbau", sondern zur Durchsetzung einer realen Pfändungsmöglichkeit. Und die ist einfach schlichtweg nicht gegeben. Darum hat der Gläubiger auch keinen Nachbesserungsgrund.
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#17

16.03.2016, 14:01

Juliane1985 hat geschrieben:
Mhh, dass war ja eigentlich nicht mein Auftrag an den GV - ich wollte nur die Schuldnerin ärgern, da ihr der Hund sehr am Herzen hängt. Natürlich kann ich diesen Hund nicht pfänden. Ich wollte nur Druck aufbauen.

Was meint ihr, hat der GV korrekt gehandelt??

LG Juliane
Es gibt eben auch noch, Leute, die schon mal was von " Schadensminderungspflicht" gehört / gelesen haben.
AliceImWunderland hat geschrieben:
Jule69 hat geschrieben:Ich finde es ganz und gar nicht grenzwertig, eine Rassehund kostet mal eben 1.000,00 € oder mehr, aber seine Schulden kann man nicht bezahlen? Das ist für mich grenzwertig. Es war ja hier nie die Rede davon das Tier zu pfänden.
Dem kann ich nur zustimmen. So ein Tier ist ein Luxusgut für den Schuldner (Anschaffung, Futter, Versicherung etc.). Da muss auch noch etwas für den Gläubiger übrig sein.
und wo steht geschrieben, dass der Hund vom Schuldner angeschafft wurde? Ich lese da was vom Familienhund. Gibt's die Sippenhaft wieder ?
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#18

16.03.2016, 20:12

Ich verstehe ja die Versuchung dem Schuldner mal so richtig in den Hintern zu treten, schlaflose Nächte zu bescheren, oder einfach nur mal so zu nötigen. Nur dafür ist das organisierte Verbrechen zuständig, aber nicht der Gerichtsvollzieher als Erfüllungsgehilfe. Vielen Dank, dass hier auch kritische Stimmen zu dem Vorhaben laut wurden.

Aber ich bin auch immer wieder erstaunt, wie wenig die möglichen Vollstreckungsmöglichkeiten ausgenutzt werden: Drittstellenauskünfte, vorl. ZV, Pfändungsanträge nach der VAK, wenn z.B. bei der Aufnahme Bargeld auftaucht, hätten schon in vielen Fällen den Erfolg gebracht.
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Juliane1985
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#19

23.03.2016, 14:42

Naja, wenn man wirklich schon alles ausprobiert hat - dann bleibt eben manchmal nur der Weg
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paralegal6
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#20

27.02.2019, 16:01

Ist grade in den Nachrichten, dass einem Rollstuhlfahrer der Hund gepfändet wurde. Bin da verwirrt, da ich sagen würde, es wäre Härte
https://www.iww.de/ve/archiv/vollstreck ... ers-f42185

Artikel: https://www.welt.de/vermischtes/article ... kauft.html
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