Wertvolles Haustier - Antrag kam zurück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tigerle
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#21

27.02.2019, 16:32

wenn es ein wertvoller Hund ist, dann ist es vielleicht ein Hund mit dem auch gezüchtet wird. Sollte dem so sein, dann ergeben sich andere Vollstreckungsmöglichkeiten (Erlös vom Verkauf der Welpen bzw. wenn es ein Rüde ist, der Betrag, der für die Deckung bezahlt wird). Von daher können nähere Informationen zum Hund tatsächlich hilfreich sein. Es muss also nicht zwangsläufig der Hund gepfändet werden.
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Tigerle
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#22

01.04.2019, 08:08

Ende Februar/Anfang März war etwas in der Zeitung, die Stadt Ahlen hat einen Mops gepfändet und die Schuldnerin will nun die Stadt verklagen.
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mücki
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#23

02.04.2019, 09:15

Einmal ganz davon abgesehen, dass ich der Meinung bin, dass es hier Schuldnern viel zu einfach und Gläubigern viel zu schwer gemacht wird (weil irgendwie immer alle vergessen, dass die armen Schuldner ihre Schulden ja - zumindest in den meisten Fällen - nicht untergeschoben bekommen haben) glaube ich persönlich, dass die Pfändung eines Hundes in den allermeisten Fällen nichts bringt. Ich gehe davon aus, dass der GVZ erkannt hat, worum es geht, nämlich "Druck aufzubauen" und daher die Pfändbarkeit verneint hat.

Aber auch von mir nochmal die Nachfrage: Erscheint der wertvolle Hund als Vermögenswert in der VA? Dann gehört natürlich auch die Angabe dazu, um welche Rasse es sich handelt.

Unabhängig davon - ich weiß gerade nicht mehr, wer es geschrieben hat - dass Hunde mit zunehmenden Alter an Wert verlieren ist in der Pauschalität nicht richtig. Es kommt nämlich immer darauf an, ob es sich möglicherweise z.B. um "Hunde mit Ausbildung" handelt, wie z.B. Hilfs- oder Jagdhunde. Ein Blinden(führ)hund kann mal locker 20.000 € und mehr kosten. Ausgebildete Jagdhunde sind i.d.R. ca. 2 Jahre alt wenn sie "fertig" ausgebildet sind und kosten dann auch mehrere tausend € (wobei da nach oben hin noch sehr viel möglich ist) und da lohnt sich die Pfändung dann eindeutig.

Edit: Bevor es hier jemand falsch versteht: Ich würde keinem sehbehinderten Menschen seinen Hund weg nehmen. Aber es gibt Menschen, denen diese Tiere gehören und die diese dann ausbilden bevor sie abgeben werden und auch in den Kreisen gibt es Menschen mit Schulden.
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paralegal6
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#24

02.04.2019, 09:24

der aus Ahlen war ein Familienhund, den sie mitgenommen haben, nachdem sie vergebens einen Rollstuhl pfänden wollten, irgendwo hört´s dann auf
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mücki
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#25

02.04.2019, 09:34

paralegal6 hat geschrieben:
02.04.2019, 09:24
der aus Ahlen war ein Familienhund, den sie mitgenommen haben, nachdem sie vergebens einen Rollstuhl pfänden wollten, irgendwo hört´s dann auf
Das habe ich auch gelesen ... schon allein der Gedanke einen Rollstuhl pfänden zu wollen. Ich kenne niemanden, der so ein Ding rumstehen hat, obwohl er es nicht benötigt und ansonsten wäre der eh unpfändbar.

Meine Meinung dazu: bei einem "normalen" Gläubiger (also nicht die öffentliche Hand) wäre die Pfändung niemals durchgegangen, auch wenn es sich bei dem fraglichen Tier um einen Mops gehandelt hat der vermutlich deutlich mehr als den Mindestwert von 250 € gebracht hat.

Allerdings stellt sich mir schon die Frage, warum die Familie sich nicht vorher mit den zuständigen Behörden ins Benehmen gesetzt hat. Dem Vernehmen nach, waren die Leute auch nicht so ganz ohne ... Mein Mitgefühl gilt daher allenfalls den Kindern.
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#26

02.04.2019, 09:38

paralegal6 hat geschrieben:
02.04.2019, 09:24
der aus Ahlen war ein Familienhund, den sie mitgenommen haben, nachdem sie vergebens einen Rollstuhl pfänden wollten, irgendwo hört´s dann auf
Jepp. Zumal da in Ahlen danach auch noch alles so schief gelaufen ist, wie es nur ging - der Hund wurde über eB** vertickt (!), Käuferin (die wohl Polizeibeamtin ist) stellte fest, dass der Hund zudem gesundheitlich nicht auf der Höhe ist... :roll:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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