Wertvolles Haustier - Antrag kam zurück

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Juliane1985
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#1

16.03.2016, 10:32

Hallöchen,

die Schuldnerin gab im VV an, ein wertvolles Haustier (Hund) zu besitzen. Ich habe so dann einen Antrag auf Vervollständigung des VV beim zuständigen GV eingereicht. Ich wollte gern wissen, wie alt der Hund ist, welche Rasse er angehört und ggf. sollte das Tier geschätzt werden.

Jetzt konnte meinem Antrag nicht ensprochen werden, da der Hund der Schuldnerin kein Vermögen - in welche eben die ZV erfolgen kann - darstellt. Außerdem wäre die Pfändung des Hundes mit erheblichen Kosten verbunden. Ebenso gehört der Hund zur Familie und kann nicht gepfändet werden.

Mhh, dass war ja eigentlich nicht mein Auftrag an den GV - ich wollte nur die Schuldnerin ärgern, da ihr der Hund sehr am Herzen hängt. Natürlich kann ich diesen Hund nicht pfänden. Ich wollte nur Druck aufbauen.

Was meint ihr, hat der GV korrekt gehandelt??

LG Juliane
Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühl ausdrücken, als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.
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Lämmchen
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#2

16.03.2016, 10:38

Ja. Und mehr schreibe ich dazu besser auch gar nicht.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jule69
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#3

16.03.2016, 10:49

Nun wenn man die Sache sachlich betrachtet, hat er nicht korrekt gehandelt siehe § 811 c Abs. 2 ZPO. Ich würde den GVZ darauf hin weisen und nochmals um Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses bitten.
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AliceImWunderland
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#4

16.03.2016, 11:12

Der GVZ hat nicht richtig gehandelt. Unter besonderen Voraussetzungen sind auch Tiere, die in häuslicher Gemeinschaft des Schuldners leben, pfändbar.

Schau hier:
http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... ers-f42185
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#5

16.03.2016, 11:16

Es hört sich so an, als würde die Threadstarterin gar nicht in Erwägung ziehen, das Tier zu pfänden - wenn es überhaupt möglich wäre. Von daher könnte sie sich die mögliche Nachbesserung an die Wand hängen, damit sie dann stolz darauf sein kann, dass sie Druck ausgeübt hat.

Sorry, ich finde das alles mehr als grenzwertig.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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AliceImWunderland
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#6

16.03.2016, 11:22

sunshine24 hat geschrieben:Es hört sich so an, als würde die Threadstarterin gar nicht in Erwägung ziehen, das Tier zu pfänden - wenn es überhaupt möglich wäre. Von daher könnte sie sich die mögliche Nachbesserung an die Wand hängen, damit sie dann stolz darauf sein kann, dass sie Druck ausgeübt hat.

Sorry, ich finde das alles mehr als grenzwertig.
Finde ich gar nicht. In der ZV geht es doch gerade darum, Druck auszuüben, um Zahlungen zu erhalten. :teufel
Wenn der Mandant zahlt, dann schießt man eben aus allen Kanonen.
Ich kenne das schon aus der ZV in Pferde. Wenn es um das Lieblingstier geht, zückt der SChuldner ganz schnell die Brieftasche.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#7

16.03.2016, 11:30

AliceImWunderland hat geschrieben:Finde ich gar nicht. In der ZV geht es doch gerade darum, Druck auszuüben, um Zahlungen zu erhalten. :teufel
Wenn der Mandant zahlt, dann schießt man eben aus allen Kanonen.
Ich kenne das schon aus der ZV in Pferde. Wenn es um das Lieblingstier geht, zückt der SChuldner ganz schnell die Brieftasche.
Da muss ich dir zustimmen! Ich finde es eher grenzwertig, wie leicht es den Schuldnern gemacht wird, sich vor den Zahlungen zu drücken!
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AliceImWunderland
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#8

16.03.2016, 11:32

Ich nenne es Wellness-ZV. Bei einer Tasse Kaffee mit dem GVZ mal eben das Vermögensverzeichnis ausfüllen und dann 2 Jahre Ruhe. Herrlich! :mrgreen:
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Lämmchen
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#9

16.03.2016, 11:44

Der GVZ hat mit Hinweis darauf, dass der Hund unpfändbar ist, so gehandelt. Er hat dies auch begründet und ich gehe davon aus, dass diese Begründung auch sämtlichen Einwendungen gegenüber stand halten würde. Es handelt sich hier ja gerade nicht um ein Turnierpferd oder sonstiges, sondern um ein Haustier, das Mitglied der Familie ist. Da dann die vom Gesetz entsprechend geforderte Härte für den Gläubiger nachzuweisen ist schwierig und auch darüber steht im Sachverhalt rein gar nichts.

Dass, was die Threadstarterin geschrieben hat, war: Ich will dem mal richtig Angst einjagen und ganz ehrlich: Dafür soll der GVZ Zeit opfern? Ich finde das alles mehr als grenzwertig.

Pauschal dem GVZ dann "Wellness-ZV" zu unterstellen ist schon ziemlich dreist. :-?
Liebe Grüße

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Jule69
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#10

16.03.2016, 11:46

Ich finde es ganz und gar nicht grenzwertig, eine Rassehund kostet mal eben 1.000,00 € oder mehr, aber seine Schulden kann man nicht bezahlen? Das ist für mich grenzwertig. Es war ja hier nie die Rede davon das Tier zu pfänden.
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