Einlassungsfrist bei einstweiliger Verfügung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#1

31.07.2007, 12:20

Bitte um Hilfe:

Habe soeben eine Ladung zum Termin zur m.V. für morgen bekommen wegen einer einstweiligen Verfügung.

Frage: mein Chef ist im Urlaub und die Vertretung nicht kundig (weder des Falles noch dem Zivilrecht). Was kann ich tun??? :heul

Vielen Dank schon mal vorab.
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butterflybabe
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#2

31.07.2007, 12:37

Habt ihr die einstweilige Verfügung beantragt?

Ich würd den Richter anrufen und fragen, ob der Termin nicht verlegt werden kann, da RA in Urlaub. Sollte dies nicht gehen, fragen ob man zumindest um ein paar Tage verschieben kann, damit Urlaubsvertretung sich noch einarbeiten kann.

Müsste eigentlich funktionieren.
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#3

31.07.2007, 12:39

Nein, wir sind hier die Antragsgegner. So werd ich´s mal versuchen, danke Dir.
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Curry
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#4

31.07.2007, 12:40

Muss der Termin nicht drei Tage nach Antrag stattfinden oder sowas?
Ich hab da was in Erinnerung, wir machen sowas aber so gut wie gar nicht.
Dann könnte es aber schwierig werden, den zu verlegen.
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#5

31.07.2007, 12:42

@curry: wir haben gerade telefoniert, es ist leider rechtens, heute zum Termin morgen geladen zu werden. Mal sehen, was bei der Umsetzung des Vorschlags von butterflybabe herauskommt.
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Curry
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#6

31.07.2007, 12:44

Ich meinte auch nicht, dass es nicht rechtens wäre, nur mein Gedanke war der, dass wenn obige Aussage stimmt, du den Termin nicht länger verschieben kannst, weil er ja dann spätestens 3 Tage nach Antrag stattfinden muss. Ich bin mir aber nicht sicher.
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#7

31.07.2007, 12:46

sorry, ein kleines Mistverständnis, der Antrag ist vom 27.07.2007.
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butterflybabe
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#8

31.07.2007, 12:48

Wenn ich mich an die beantragten einstweiligen Verfügung denke, kam hier vom Gericht erst nach ein bis zwei Wochen eine Nachricht, dass die Eingegangen ist und dann eine Ladung für einen Gerichtstermin frühestens in zwei Wochen, also ca. 3 - 4 Wochen nach Antragseingang.

Weiß aber nicht, ob es hier eine Frist gibt, bis wann ein Termin stattfinden muss. Aber vielleicht gibt es hier die Möglichkeit, dass die Ladungsfrist nicht eingehalten wurde.
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Curry
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#9

31.07.2007, 12:52

Wenn der Antrag vom 27.07.2007 ist, dann würde es mit den drei Tagen ja gerade passen.

Also das mit der Ladungsfrist wird wohl eher nix, das einweilige Verfügungsverfahren ist ja nunmal ein verkürztes Verfahren, da geht ja alles schneller. Ich denke, dass das schon in Ordnung geht.
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#10

31.07.2007, 12:59

da hat curry recht, muss ich zugeben. Prozessrechtlich ist das leider in Ordnung. Und bei Gericht ist wohl Pause, geht keiner ran. Ist übrigens in Neustrelitz, wir sind in Berlin!!!
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