Kostenfestsetzung gegen eigenen Mandanten/Gebühr 2300 RVG?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lemon007
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#1

14.03.2016, 14:01

Hallo,

lange hab ich nichts mehr gefragt, jetzt hab ich aber mal wieder eine Frage.

Wir wollen gegen unseren Mandanten, der in sämtlichen Akten unsere Kosten nicht gezahlt hat, einen Kostenfestsetzungsbeschluss beantragen. Wir haben auf Antrag unseres Mandanten gegen den Schuldner einen Mahnbescheid beantragt, Schuldner hat Widerspruch eingelegt. Wir sollten die Forderung dann nicht weiter verfolgen. Schuldner hat unsere Kosten natürlich nicht beglichen. Nun kann ich ja bei dem Gericht, welches für das streitige Verfahren zuständig gewesen wäre, die Gebühren für das Mahnverfahren festsetzen lassen (das ist ja bis auf die Zustellkosten kostenlos). Natürlich billiger als einen Mahnbescheid zu beantragen. Aber was mache ich mit der Gebühr für das außergerichtliche Verfahren? Diese müsste ich doch dann sowieso über einen Mahnbescheid festsetzen lassen. Wäre doch dann ein totales Heckmeck. Oder sehe ich es falsch. Gibt es noch einen anderen Weg?

LG
c-g15
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#2

14.03.2016, 14:47

Du musst die Kosten für das Mahnverfahren gerichtlich festsetzen lassen, § 11 RVG und für die außergerichtlichen Kosten (GG) bleibt nur der Weg über das Mahnverfahren.
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