Pfüb bei ALG II

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sweetteddy
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#1

14.03.2016, 10:26

Hallo Leute,

und wieder stehe ich vor einer Frage und Aufgabe, wo ich ohne Hilfe nicht weiterkomme.

Wir haben von der Gegenseite die Vermögensauskunft erhalten und daraus lässt sich entnehmen, dass der Schuldner ALG II bezieht aber kein P-Konto hat.
Kann ich trotzdem einen Pfüb ausbringen oder laufe ich Gefahr, dass der Schuldner sich dagegen wehren kann mit einer Vollstreckungsgegenklage? (Aussage meines Chefs)
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Pepples
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#2

14.03.2016, 10:40

Die Jobcenter wirken schon massiv auf ihre Kunden ein, damit diese ein P-Konto einrichten, von daher kann ich die Angabe nicht so ganz glauben. Und selbst wenn nicht, wird er nach dem Pfüb das ganz schnell einrichten und dann guckt ihr in die Röhre. Ich würde den Mandaten auf diese Möglichkeiten und die entstehenden Kosten hinweisen und dann soll er entscheiden.
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Jule69
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#3

14.03.2016, 10:41

Eine Vollstreckungsgegenklage wird der Schuldner nicht erheben. Aber der Schuldner hat die Möglichkeit jederzeit sein Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Schau mal in den § 850k ZPO, besonderns in § 850k Abs. 1 S. 3 ZPO. Hiernach kann der Schuldner den Pfändungsschutz bis zu vier Wochen rückwirkend nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses in Anspruch nehmen, wenn er in dieser Zeit sein Konto in ein P-Konto umwandelt. Erfolgt also die Umstellung innerhalb dieser Frist, wirkt diese auf den Zeitpunkt der Zustellung zurück. Sollte also zum Zeitpunkt der Pfändung ein Guthaben zugunsten der Gläubiger bestehen, wandelt der Schuldner aber innerhalb der 4 Wochen-Frist seit Zustellung des PfÜbs sein Konto in ein P-Konto um, ist dieses Guthaben vor der Pfändung geschützt. Hatte ich leider schon mehrmals.
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sweetteddy
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#4

14.03.2016, 11:51

Danke euch für die schnellen Antworten....

Werde das mit dem Mandanten besprechen....

:thx :thx
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