GVZ Kosten 604 i.V.m. 207

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#21

13.06.2022, 11:17

Danke silvester.

Der Titel stammt aus der Zeit vor dem Inso-Verfahren. Hätte ich zur Erklärung mitteilen können.

Wieso eine persönliche Zustellung der Ladung zum VA-Termin erfolgt sein soll bei Kenntnis des Inso-Verfahrens, erschließt sich mir nicht.

Werde mal Erinnerung einlegen.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Dr. House
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 18.02.2016, 18:40
Beruf: Gerichtsvollzieher a.D.

#22

14.06.2022, 14:01

Gerichtsvollzieher verfügen nicht über hellseherische Fähigkeiten. Die von @Silvester angesprochenen Mitteilungen vom Inso-Gericht helfen da nur weiter, wenn der Schuldner bereits bekannt ist und erst kürzlich die Eröffnung/Restschuldbefreiung erfolgte. Allein in meinem Büro lagerten immer ca. 500 Mitteilungen (Aufbewahrungsfrist 5 Jahre, § 43 GVO). Ohne begründeten Anlass bzw. Kenntnis erfolgt auch keine Suche.

Die Kollegin hat nach Überprüfung im Schuldnerverzeichnis den Schuldner geladen. Woher soll sie auch von einem 12 Jahre alten Inso-Verfahren wissen. Welche Zustellungsart gewählt wird, unterliegt im übrigen der Entscheidung des Gerichtsvollziehers. Dieses Thema ist auch bekanntermaßen gerichtlich ausdiskutiert. Auf Grund der Ladung hat sich der Schuldner wohl gemeldet und auf das frühere Insolvenzverfahren hingewiesen, bzw. durch Vorlage der Beschlüsse nachgewiesen.

Richtig erstaunt hat es mich aber, dass @Liesel wohl bereits bei Antragstellung von dem Inso-Verfahren wusste und auch das die Forderung/Titel VOR dem Inso-Verfahren stammt. Es hätte überhaupt kein Vollstreckungsantrag gestellt werden dürfen!

Wenn das Modul F angekreuzt war, sollte man zunächst das Gespräch mit der Kollegin suchen und nicht gleich eine Erinnerung lostreten. So was klärt sich in der Regel mündlich viel besser.
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#23

14.06.2022, 14:34

@Dr. House: Woher nimmst du denn, dass ich bereits bei Antragstellung von dem Inso-Verfahren wusste?

Selbstverständlich hätte ich dann keinen ZV-Auftrag gestellt.

Im Übrigen habe ich keine Mitteilung durch die GVin bekommen, dass ein VA-Termin anberaumt wurde. Dann würde sich auch die Zustellung erklären. Es erfolgte lediglich die Mitteilung, dass die ZV auf Grund des Inso-Verfahrens aus 2010 eingestellt wird.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Dr. House
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 77
Registriert: 18.02.2016, 18:40
Beruf: Gerichtsvollzieher a.D.

#24

14.06.2022, 17:13

Ok, ich hatte deinen ersten Satz von gestern so verstanden, dass dir die Inso bekannt war. Ich will keinem was unterstellen. :sorry

Aber was soll anderes als die Ladung bei einem VA-Antrag zugestellt worden sein. Wenn der Titel noch zugestellt werden müsste, wären 2 Zustellungsgebühren entstanden. Ganz ehrlich, hätte ich beispielsweise die Ladung am Vormittag zugestellt und am Nachmittag setzt sich der Schuldner mit seinem Einwand mit mir in Verbindung, hätte es von mir auch keine Terminsnachricht gegeben.

Wie schon geschrieben, ein Telefongespräch klärt meistens die Unstimmigkeiten ;)
Antworten