Hallo,
ich brauche jetzt mal die ganz großen ZV-Experten. Folgendes Problem:
Unser Mandant A hat gegen B einen Zahlungsanspruch in Höhe von ca. 6.000,00 €. B zahlt die komplette Summe durch Überweisung. Jedoch fälschlicherweise nicht auf das Konto unseres Mandanten A, sondern auf das Konto der Tochter des Mandanten. Überweisung war ein Versehen.
Das Konto der Tochter ist jedoch durch PfÜb gepfändet. Der falsch überwiesene Betrag in Höhe von 6.000,00 € wurde daher auf dem Konto der Tochter "eingefroren". Morgen ist die Überweisung 2 Wochen alt und kann dann auch an den Gläubiger, der den PfÜb beantragt hat, ausgezahlt werden.
Der PfÜb wurde bereits vor einigen Monaten erlassen. Das Konto ist seitdem gepfändet.
Wie kommt unser Mandant nun an sein Geld?
Anmerkung: Mandant A möchte B in keiner Weise verklagen und am liebsten aus der Sache raushalten!
Kontopfändung eines Betrages aus ungerechtfertigter Überw.
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- Kennt alle Akten auswendig
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Ich würde euch auch zur Drittwiderspruchsklage raten.-
Tatjana
etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen
Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.
Manieren machen uns zu Menschen
Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.
Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten