Gericht schickt Haftbefehl immer an uns

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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c-g15
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#1

03.03.2016, 15:11

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unseren Anträgen auf Abnahme der Vermögensauskunft benutze ich folgenden Wortlaut, wenn es darum geht einen Haftbefehl zu beantragen und zu vollziehen:

"Erscheint der Schuldner im Termin nicht oder verweigert der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft ohne Grund, beantragen wir den Erlass des Haftbefehls gem. § 802g ZPO beim zuständigen Amtsgericht und um Weiterleitung einer Ausfertigung des Haftbefehls an den zuständigen Gerichtsvollzieher zum Zwecke des Vollzugs."

Nun ist es regelmäßig so, dass, anstatt das Gericht den Haftbefehl an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleitet, wir diesen erhalten. Das ist ja nicht weiter tragisch, aber immer ein kleiner Mehraufwand, noch mal Verhaftungsauftrag zu stellen und die Unterlagen wieder an den GVZ zu schicken.

Kann mir jemand erklären, wo das Problem liegt? Kann ich mir diesen Satz in Zukunf sparen? Beim GVZ wird's eh ein neuer Auftrag, aber das war doch auch schon vor der ZV-Reform so, oder?!

Danke vorab schon mal für eure Antworten.
Pitt
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#2

03.03.2016, 15:25

Der Satz klingt etwas holprig, weil vor "um Weiterleitung" ein "bitten" fehlt. Evtl. liegt es daran (man könnnte es auch so verstehen, dass Ihr den Haftbefehl wollt, um ihn weiterzuleiten) oder - falls das Wort "bitten" nur bei der Übertragung in den Fragethread verloren gegangen ist, könnte es auch schlicht daran liegen, dass die Bitte vom AG überlesen wird. Mit dem neuen Formular dürfte sich das Problem - normalerweise - erledigt haben, da es dort zwei Felder zum Ankreuzen gibt, je nach dem, ob der Gläubiger den Haftbefehl an sich oder an den GVZ geschickt bekommen haben möchte. Sind ja nur 4 Wochen bis dahin.
jenniver
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#3

03.03.2016, 15:34

Wenn ihr den Hb beantragt, dann bekommt ihr den auch vom Gericht geschickt. Der GV hat euch ja dann die Unterlagen zurückgeschickt. Ich beauftrage den GV bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen den Hb bei Gericht zu beantragen und sich diesen von dort sich zusenden zu lassen. Dann behält der GV die Unterlagen bis er den Hb hat und kann wieder vollstrecken.
c-g15
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#4

03.03.2016, 15:42

@ Pitt: Vielen Dank für den Hinweis, hatte ich noch nie so gelesen. Mal schauen, ob ich noch Gelegenheit habe, einen neuen Auftrag mit dem kleinen wörtlichen Zusatz zu versenden. ;-)

@ jenniver: Genau das will ich ja auch mit meinem Satz bewirken, klappt aber nicht! Und der GV hat uns die Unterlagen nicht zurückgeschickt, die bekommen wir immer vom Gericht mit zurück.
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icerose
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#5

03.03.2016, 15:48

bei mir klappt das auch mit diesem Satz (und dem "bitte" drin ;) ). Versuchs mal im Fettdruck - diesen Satz. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
c-g15
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#6

03.03.2016, 16:11

:thx
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