Berliner Räumung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Dane129
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 284
Registriert: 06.09.2013, 10:52
Beruf: RA-Fachangestellter / Stud. iur.
Software: Phantasy (DATEV)

#1

02.03.2016, 22:26

Räumungsklage ist durch, Titel liegt vor, Vermieterpfandrecht wurde ausgeübt, die Geldforderung wurde jedoch noch nicht tituliert.

Kann ich die Sachen trotzdem pfänden und direkt verwerten lassen? Was passiert mit den Verwertungserlösen? Ohne Titel kein Anspruch hierauf?

Kann sich der Gläubiger aus den Sachen erst befriedigen, wenn eine titulierte Geldforderung gegeben ist? Muss der Gläubiger bis dahin die Sachen irgendwo einlagern und nach Titulierung der Forderung an den GVZ zur Verwertung weiterleiten? Wie funktioniert das?
Dane129
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 284
Registriert: 06.09.2013, 10:52
Beruf: RA-Fachangestellter / Stud. iur.
Software: Phantasy (DATEV)

#2

03.03.2016, 14:03

Keiner ne Info?
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12465
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#3

03.03.2016, 14:56

schau mal hier: http://www.strunz-alter.de/content/berl ... C3%A4umung
ohne titulierte Forderungen hab ich noch keine Berliner Räumung gemacht :ka
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#4

07.03.2016, 07:36

Die Berliner Räumung geht, wenn ein Räumungstitel vorliegt und ein Vermieterpfandrecht ausgeübt wird. Warum zusätzlich etwas pfänden lassen? Das Räumungsgut ist einzulagern. Eigentlich steht doch alles in § 885a ZPO.
Dr. House
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 78
Registriert: 18.02.2016, 18:40
Beruf: Gerichtsvollzieher a.D.

#5

07.03.2016, 16:43

Die Räumung gem. § 885a ZPO ("Berliner Räumung" gibt es nicht mehr) geht auch ohne Vermieterpfandrecht. Also beispielsweise auch aus Zuschlagsbeschlüssen.
Antworten