Räumungsklage ist durch, Titel liegt vor, Vermieterpfandrecht wurde ausgeübt, die Geldforderung wurde jedoch noch nicht tituliert.
Kann ich die Sachen trotzdem pfänden und direkt verwerten lassen? Was passiert mit den Verwertungserlösen? Ohne Titel kein Anspruch hierauf?
Kann sich der Gläubiger aus den Sachen erst befriedigen, wenn eine titulierte Geldforderung gegeben ist? Muss der Gläubiger bis dahin die Sachen irgendwo einlagern und nach Titulierung der Forderung an den GVZ zur Verwertung weiterleiten? Wie funktioniert das?
Berliner Räumung
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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schau mal hier: http://www.strunz-alter.de/content/berl ... C3%A4umung
ohne titulierte Forderungen hab ich noch keine Berliner Räumung gemacht
ohne titulierte Forderungen hab ich noch keine Berliner Räumung gemacht
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Die Berliner Räumung geht, wenn ein Räumungstitel vorliegt und ein Vermieterpfandrecht ausgeübt wird. Warum zusätzlich etwas pfänden lassen? Das Räumungsgut ist einzulagern. Eigentlich steht doch alles in § 885a ZPO.