Muss als erstes ein ZV-Auftrag gemacht werden?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Gast

#1

31.07.2007, 08:30

Guten Morgen, Mädels!

Ich habe da mal wieder eine Frage an Euch, bevor ich es nachlesen muss...

Wie sieht das in der Zwangsvollstreckung aus. Muss immer als erster ZV-Versuch ein ZV-Auftrag erteilt werden oder kann ich auch sofort einen PfüB machen?
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charly03
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#2

31.07.2007, 08:33

Wenn du eine Bankverbindung vorzuliegen hast, kannst du auch sofort einen PfüB machen. ZV-Auftrag ist keine Voraussetzung dafür.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

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j3NN
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#3

31.07.2007, 08:40

Sehe ich genauso wie charly. Habe ich schon oft gemacht. Wofür Kosten in den ZV-Auftrag stecken, wenn ich mitm PfÜb höhere Chancen hab. Und es gibt doch nix schöneres als den Schuldnern das Konto dicht zu machen. Wie schnell die DANN immer reagieren können. Wahnsinn =)
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Curry
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#4

31.07.2007, 08:43

Ich kann da nur zustimmen. Du kannst auch gleich einen PfÜb machen!
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#6

31.07.2007, 08:51

:zustimm
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Petra Hetterich
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#7

31.07.2007, 13:08

Sehe ich auch so. Warum Geld für nen ZVA raus hauen, wenn du schon was hast,w as du pfänden kannst. Wenn die Pfändung nicht klappt kannst du ja immer noch nen ZVA hinterher schieben.
Gast

#8

31.07.2007, 18:03

Das einzige worauf du achten musst ist, dass der Titel zugestellt ist.
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Annile
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#9

31.07.2007, 18:28

Sie muss immer alles 3 beachten:

Titel, Klausel, Zustellung

Bei einem vorläufigen Zahlungsverbot ist das anders. Das kann auch ohne Titel (er muss nur bestehen) zugestellt werden.
Es Annile :hurra
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rena
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#10

31.07.2007, 20:30

Ruft ihr eigentlich auch immer vor dem ZVA mal beim Gericht an und fragt, ob EV bereits abgegeben wurde?

Worin liegt hier der Vorteil? Hab das schon öfter mal gehört...
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