Guten Morgen, Mädels!
Ich habe da mal wieder eine Frage an Euch, bevor ich es nachlesen muss...
Wie sieht das in der Zwangsvollstreckung aus. Muss immer als erster ZV-Versuch ein ZV-Auftrag erteilt werden oder kann ich auch sofort einen PfüB machen?
Muss als erstes ein ZV-Auftrag gemacht werden?
- charly03
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Wenn du eine Bankverbindung vorzuliegen hast, kannst du auch sofort einen PfüB machen. ZV-Auftrag ist keine Voraussetzung dafür.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
- j3NN
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Sehe ich genauso wie charly. Habe ich schon oft gemacht. Wofür Kosten in den ZV-Auftrag stecken, wenn ich mitm PfÜb höhere Chancen hab. Und es gibt doch nix schöneres als den Schuldnern das Konto dicht zu machen. Wie schnell die DANN immer reagieren können. Wahnsinn =)
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich kann da nur zustimmen. Du kannst auch gleich einen PfÜb machen!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Petra Hetterich
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Sehe ich auch so. Warum Geld für nen ZVA raus hauen, wenn du schon was hast,w as du pfänden kannst. Wenn die Pfändung nicht klappt kannst du ja immer noch nen ZVA hinterher schieben.
- Annile
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Sie muss immer alles 3 beachten:
Titel, Klausel, Zustellung
Bei einem vorläufigen Zahlungsverbot ist das anders. Das kann auch ohne Titel (er muss nur bestehen) zugestellt werden.
Titel, Klausel, Zustellung
Bei einem vorläufigen Zahlungsverbot ist das anders. Das kann auch ohne Titel (er muss nur bestehen) zugestellt werden.
Es Annile :hurra
- rena
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Ruft ihr eigentlich auch immer vor dem ZVA mal beim Gericht an und fragt, ob EV bereits abgegeben wurde?
Worin liegt hier der Vorteil? Hab das schon öfter mal gehört...
Worin liegt hier der Vorteil? Hab das schon öfter mal gehört...